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GesellschaftAsien

Sieg für Kinderrechte im Iran

Shabnam von Hein
24. November 2020

Zehntausende Iranerinnen sind mit Flüchtlingen aus Afghanistan und Irak verheiratet. Bislang waren ihre Kinder im Iran rechtlos, weil die Staatsbürgerschaft allein vom Vater abhing. Das ändert sich jetzt.

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Iran Kinderhandeln Symbolbild
(Symbolbild) Baby im IranBild: Tasnim

Der 18. November 2020 markiert einen Sieg für Kinder- und Frauenrechtlerinnen im Iran. Erstmals erhielt an diesem Tag ein Kind mit iranischer Mutter und ausländischem Vater eine iranische Personenstandsurkunde. Bislang hatten Kinder iranischer Frauen kein Recht auf dieses Dokument, wenn der Vater nicht die iranische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Dokument ist eine Kombination aus Geburtsurkunde und Personalausweis. Es ist notwendig für den Zugang zum Bildungssystem und zur Krankenversicherung. Und man braucht es für alle Arten von Geschäftstätigkeiten, sogar für den Kauf einer SIM-Karte.

"Lange gekämpft"

Bislang verbietet es ein knapp 100 Jahre altes Gesetz im iranischen Zivilrecht, Kindern von Iranerinnen mit ausländischen Ehemännern iranische Papiere auszustellen. Erst mit vollendetem 18. Lebensjahr konnten sie die iranische Staatsangehörigkeit beantragen. Voraussetzung war, dass sie die letzten fünf Jahren davor im Iran gelebt haben und nicht vorbestraft sind. "Wir haben lange dagegen gekämpft und endlich gewonnen", sagt die Aktivistin Maryam (Name geändert) im Gespräch mit der Deutschen Welle. Maryam ist mit einem im Iran aufgewachsenen Afghanen verheiratet. Sie leben mit ihren zwei Kindern in Maschhad im Osten des Landes.Die Großstadt mit drei Millionen Einwohnern liegt ungefähr 200 Kilometer entfernt von der afghanischen Grenze. Abgesehen von der Hauptstadt Teheran lebt dort die größte afghanische Gemeinde im Iran, laut amtlichen Statistiken über 200.000 Personen. Mehrere Millionen Afghanen sind wegen des seit rund vier Jahrzehnten andauernden Bürgerkriegs aus ihrem Land geflüchtet.

Familie Iran Mutter Vater Kind Baby
Auch für Babys mit ausländischem Vater kann im Iran nun eine Personenstandsurkunde beantragt werdenBild: Mehr

Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR sind knapp eine Million registrierte afghanische Flüchtlinge im Nachbarland Iran, geschätzt über zwei Millionen ohne Dokumente, viele seit mehreren Generationen. Neben den Flüchtlingen aus Afghanistan sind auch knapp 30.000 aus dem Irak registriert. Wie viele der Männer mit iranischen Frauen verheiratet sind, ist nicht bekannt.

Ehe mit Ausländern nur mit Sondergenehmigung

Für die Eheschließung mit einem ausländischen Mann benötigt eine iranische Frau laut Paragraf 1060 des iranischen Zivilrechtskodex eine besondere Genehmigung des Innenministeriums. Bei Zuwiderhandlung kann der Mann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Eine andere, allerdings inoffizielle Möglichkeit bietet die sogenannte nicht registrierungspflichtige Ehe mit einem illegalen Einwanderer.  Im November 2019 warnte Mehdi Mohammadi, Leiter der für ausländische Einwohner und Einwanderer zuständigen Behörde die iranischen Frauen noch einmal ausdrücklich vor dieser Praxis.Hierbei handelt es sich um die sogenannte "Ehe auf Zeit", eine Besonderheit des Schiitentums. Lediglich ein Geistlicher und zwei Zeugen sind erforderlich, keine Papiere. Diese Form der Eheschließung ist ein Weg für Frauen aus benachteiligten Schichten der Gesellschaft und Einwanderer ohne Dokumente, die aus religiösen Gründen für ihre Beziehung einen geistlichen Segen wünschen.

Iran Zeitung
Das Parlament stimmte 2019 der Gesetzesänderung zuBild: Tasnim

Etwa 100.000 Frauen aus benachteiligten Schichten hätten eine solche Ehe mit illegalen Einwanderern geschlossen, schätzte Fatemeh Aschrafi, Leiterin des Vereins zum Schutz von Flüchtlingsfrauen und -kindern, in einem Interview mit der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA im Jahr 2018. Häufig seien finanzielle Gründe ausschlaggebend. Viele Frauen seien noch sehr jung und kämen aus armen Familien, die ihre Tochter aus dem Haus bekommen wollen. Aschrafi hofft auf eine Lösung auch für Kinder aus diesen Ehen, die keinerlei Dokumente besitzen.

Unterstützung durch Reformer

Maryam hatte vor zehn Jahren mit Sondergenehmigung geheiratet, wohl wissend, dass ihre Kinder kein Recht auf die iranische Staatsbürgerschaft haben würden. Nach der Hochzeit schlossen sich Maryam Frauenaktivistinnen an, die sich für die Rechte von Kindern aus binationalen Ehen einsetzen. Sie schlugen eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor und fanden in den letzten 15 Jahren einflussreiche Unterstützer unter reformorientierten Politikern, darunter Massoumeh Ebtekar, eine Stellvertreterin von Präsident Rohani, die für das Ressort Frauen und Familie zuständig ist.Ein erster Reformversuch ist im Jahr 2015 gescheitert. Das konservativ dominierte Parlament lehnte eine Gesetzesänderung ab, mit der Begründung, sie würde illegale Zuwanderung in den Grenzgebieten begünstigen. Vier Jahre später hatten die Reformer die Mehrheit im Parlament. 2019 legte die Regierung einen neuen Vorschlag vor. Diesmal stimmte das Parlament zu.

iranische Vizepräsidentin für Frauen- und Familienangelegenheiten, Masoumeh Ebtekar, wurde positiv auf Coronavirus getestet
Fürsprecherin: Vizepräsidentin Massoumeh EbtekarBild: picture-alliance/AP Photo/V. Salemi

Damit wurde die Weitergabe der Staatsangehörigkeit durch die Mutter möglich. Seit November 2020 können iranische Mütter für ihre minderjährigen Kinder einen Antrag auf iranische Staatsangehörigkeit stellen. Bei Volljährigen kann die betroffene Person das selbst tun. Darüber hinaus können auch volljährige Staatenlose die Staatsangehörigkeit beantragen, sofern sie selbst und ein Elternteil im Iran geboren sind.  

Allein in der Hauptstadt Teheran haben die zuständigen Behörden mehr als 18.000 Online-Anträge erhalten, viel mehr als erwartet, gab das Innenministerium zu. Für Frauen- und Kinderrechtlerinnen ist der Kampf aber noch nicht vorbei. Sie hoffen auf Papiere auch für Kinder, deren Mütter ohne Sondergenehmigung ausländische Männer oder illegale Einwanderer nach dem Muster der "Ehe auf Zeit" geheiratet haben.