1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Verbrechersuche per App

Julia Mahncke28. Juni 2012

Mit dem Handy echte Kriminalfälle zu lösen: Davon träumt jeder Hobbydetektiv. In England nutzt die Polizei nun eine Fahndungs-App. Auch deutsche Polizisten haben Interesse.

https://p.dw.com/p/15N7f
Fahndung per App durch die Metropolitan Police Service London http://content.met.police.uk/News/MPS-provides-Mobile-Facewatch-App-to-Londoners/1400009543225/1257246745756 Juni 2012
Bild: MPS

"Die Kriminalpolizei bittet um Mithilfe!" – diesen Satz in Verbindung mit Fotos und weiteren Informationen kennen die Deutschen von Fahndungsplakaten oder aus der Zeitung. Auch die Fernsehsendung "Aktenzeichen XY … ungelöst" zeigt seit fast 45 Jahren Fotos, anhand dessen das Publikum Täter identifizieren oder der Polizei Hinweise liefern kann. Jetzt soll das auch mit einer App für Smartphones gehen. Die Briten machen es jedenfalls vor. Mit dem kostenlosen Programm "Facewatch id" für internetfähige Handys kann jeder, der Interesse hat, Fahndungs-Fotos anschauen und der Polizei mit dem eigenen Smartphone Hinweise zum Namen oder dem Aufenthalt der gezeigten Person übermitteln. Scotland Yard hat jetzt erstmals 2880 Fotos für die App hochgeladen und die Bevölkerung um Hilfe gebeten.

Eine Software für Privatanwender und Geschäfte

"Facewatch id" wurde schon im vergangenen Jahr von einer britischen Firma entwickelt. Benutzer konnten allerdings nur eigene Aufnahmen von Ladendiebstählen, Überfällen oder anderen Straftaten an die Polizei schicken. Erst jetzt nutzt die Behörde ihrerseits offiziell die App, die für iPhones, Blackberrys und Android-Systeme erhältlich ist. Benutzer können nach der Installation ihre Postleitzahl eingeben und angezeigt werden dann Fotos von Personen, die Scotland Yard in der jeweiligen Umgebung sucht. Derzeit geht es vor allem darum, Randalierer ausfindig zu machen, die während der Ausschreitungen in der englischen Hauptstadt im vergangenen Sommer Straftaten begangen haben. "Die Bevölkerung Londons kann uns so auf fantastische Weise helfen", kommentierte Mark Rowley von der Londoner Polizei (Metropolitan Police Service) die App. "Jede Woche sollten Smartphonebesitzer die App mal durchsehen, denn es werden immer wieder neue Fotos hochgeladen."

Neugierig auf neue Möglichkeiten

Auch die deutsche Polizei kann sich vorstellen, ein solches Programm auszuprobieren. "Das Internet spielt eine immer größere Rolle, die Anzahl der User wird immer größer und von daher finde ich es ganz normal, dass wir als Polizei auch dieses Instrument nutzen", erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, im DW-Interview zu der App-Idee. In England stammen die Fotos größtenteils von Überwachungskameras. In Deutschland gibt es davon weitaus weniger, aber Witthaut kann sich vorstellen, dass Beweismaterial etwa von U-Bahnhaltestellen-Kameras über eine App verteilt werden könnte oder Aufnahmen von Bankautomaten-Kameras, wenn es dort zu Überfällen kommt. In allen Fällen muss aber eine öffentliche Fahndung mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen werden. "Es gelten also die gleichen Voraussetzungen", meint Witthaut über die Einbeziehung der Bürger, "nur dass die Darstellung über ein anderes Medium mithilfe der App dargestellt werden könnte. Es ändert sich also gar nichts."

Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/Printfotos_Witthaut
Bernhard Witthaut sieht Potenzial in der Fahndungs-AppBild: GdP

Die Fahndung per App sei etwas ganz anderes, sagt hingegen André Meister, der sich für Datenschutz engagiert und den Verein Digitale Gesellschaft mitgegründet hat: "Wenn Inhalte erstmal im Netz sind, lassen sie sich nicht so leicht entfernen." Während Plakate abgehängt werden und Fernsehsendungen nur für eine beschränkte Zeit im Internet abrufbar sind, können Bilddateien von mutmaßlichen Dieben oder Mördern auch noch verschickt, kopiert und verlinkt werden, wenn sich herausgestellt hat, dass die Person doch unschuldig war. Weitere Sorgen bereitet die Idee, über eine App sowohl Zeugen von Verbrechen als auch Straftäter zu suchen. "Es muss klar sein, wie diese Personen gesucht werden: als Beschuldigte, als Zeugen, als vermisste Person, so dass keine falschen Zuordnungen in der Öffentlichkeit erfolgen", mahnt Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Andre Meister, Mitgründer von “Digitale Gesellschaft e.v.”, Foto: privat
André Meister hat den Verein Digitale Gesellschaft mitgegründetBild: privat

Facebook wird schon genutzt

Ob die Fahndung per App in Deutschland Wirklichkeit wird, ist noch nicht abzusehen. Schon jetzt bitten einige Polizeistellen aber auf der Internetseite Facebook um Hinweise. Die Ordnungshüter aus Hannover hatten im Februar 2011 eine erste Fahndung im sozialen Netzwerk gestartet. Dies sorgte für viel Kritik von Datenschützern. "Was überhaupt nicht geht, ist dass jetzt Öffentlichkeitsfahndungen über Facebook - das in den USA von einer privaten Firma verantwortet wird - durchgeführt werden, wo eine Datenlöschung, wenn sich erweist, dass jemand falsch beschuldigt wurde, nicht möglich ist", erklärte der Datenschutzbeauftragte Weichert der Deutschen Welle. Seine Kollegen aus Niedersachsen haben mit der Polizei verhandelt und erreicht, dass alle Daten und Dateien nur auf den Internetseiten der Behörde veröffentlicht werden. Jeder Aufruf des Landeskriminalamtes Niedersachsen wird außerdem von der Mahnung begleitet: "Achtung! Wenn ihr Hinweise habt, postet sie bitte nicht bei Facebook, sondern meldet euch unter oben genannter Telefonnummer." Mit mäßigem Erfolg: Unter einem aktuellen Aufruf waren schon nach ein paar Stunden die ersten öffentlichen Kommentare zu lesen, viele davon waren als Witz gemeint. Nicht auszudenken, würde jemand die Adresse, den Namen oder die Telefonnummer eines Verdächtigen für alle sichtbar posten. 

Laut Weichert gilt es bei einer Fahndung über das Internet oder eine App viel zu beachten: "Das Recht am eigenen Bild, die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch Verfahrensrechte können betroffen sein." Die bisher verfügbaren Gesichtserkennungsprogramme hält er wegen der hohen Fehlerquote für zu unzuverlässig und daher gefährlich. Bedauerlicherweise, fügt er hinzu, würde seine Beratung aber erst in Anspruch genommen, wenn die Technik schon ausprobiert wurde.

www.facebook.com/LandeskriminalamtNiedersachsen
Das Landeskriminalamt Niedersachsen fahndet auch bei FacebookBild: Ana Soliz Landívar

Der Polizist Bernhard Witthaut hingegen gibt zu Bedenken: "Unser Datenschutz ist manchmal ein kleines Hindernis für polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Deswegen gibt es auch den Vorwurf: Datenschutz ist oft ein versteckter Täterschutz." Er wünscht sich, dass die Polizei neue Technik überlegt nutzen darf und zählt darauf, dass Hinweisgeber eine App nicht missbrauchen würden. Außerdem: "Jeder, der sich die App herunterlädt, lässt sich auch nachverfolgen. Das ist keine anonyme Geschichte."