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Rätsel um Eigner der Unglücksfähre

11. Juni 2014

Acht Wochen nach dem tragischen Fährunglück hat in Südkorea der Prozess gegen 15 Besatzungsmitglieder begonnen. Vom mutmaßlichen Eigner der Fähre fehlt allerdings nach wie vor jede Spur.

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Fahndungsfoto von Yoo Byung Eun in Südkorea
Auch im südkoreanischen Fernsehen wird nach Yoo Byung Eun gefahndet.Bild: picture alliance/AP Photo

Mindestens 292 Menschen kamen beim Kentern der Fähre "Sewol" Mitte April ums Leben und noch immer gelten zwölf Insassen offiziell als vermisst. In der Stadt Kwangju hat dennoch bereits die juristische Aufarbeitung des Unglücks begonnen. In einem ersten Prozess werden dem Kapitän und 14 weiteren Mitgliedern der Crew vorgeworfen, das Schiff zu früh verlassen und sich nicht ausreichend um die Passagiere gekümmert zu haben. Elf Beschuldigte einschließlich des Kapitäns weisen diesen Vorwurf von sich. Nach Ansicht der Anwälte sei es den Angeklagten unmöglich gewesen, weitere Schritte zur Rettung der Passagiere zu unternehmen, weil das Schiff bereits auf die Seite gekippt sei. Ein Urteil in dem ersten von mehreren geplanten Prozessen wird bis zum November erwartet. dann läuft die Frist der Untersuchungshaft ab.

Unterdessen geht die Suche nach dem Eigner der Fähre weiter. Die "Sewol" gehört zur Flotte der Familie Yoo, nach deren Oberhaupt Yoo Byung Eun seit Wochen gefahndet wird. Am Mittwoch haben erneut tausende Polizisten ein Kirchengebäude in der Nähe der Stadt Anseong gestürmt, in dem der Eigner vermutet wurde. An der Razzia waren 6000 Beamte beteiligt, doch von dem Gesuchten fehlte jede Spur. Der südkoreanische Sender KBS berichtet von fünf Festnahmen. Dabei handelt es sich aber offenbar um Gemeindemitglieder, die versucht haben sollen, die Razzia zu behindern.

Der 73-jährige Yoo gilt als schillernde Figur und eine Art spiritueller Führer der Evangelikalen Baptisten-Kirche, die in Anseong ein riesiges Gelände besitzt. Der Kirchen- und Farmkomplex war bereits vor drei Wochen erfolglos durchsucht worden. Medienberichten zufolge soll Yoo ins Ausland geflohen sein.

djo/sti (dpa, AFP)