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Politik

Christian Mihr: BND untergräbt Pressefreiheit

Klaus Dahmann
25. Februar 2017

Der Bundesnachrichtendienst soll von 1999 an ausländische Journalisten überwacht haben. Für Christian Mihr, Geschäftsführer von "Reporter ohne Grenzen", verstößt der Geheimdienst damit gegen das Grundgesetz.

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Symbolbild BND
Bild: picture-alliance/chromorange

Christian Mihr: Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" hat berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) offenbar über Jahre hinweg Journalisten überwacht hat. Haben Sie diese Enthüllungen überrascht?

DW: Leider nicht. "Reporter ohne Grenzen" (ROG) beschäftigt sich schon lange mit Massenüberwachung und den Risiken, die sie gerade auch für Journalismus und Pressefreiheit mit sich bringt. Wir hatten schon lang befürchtet, dass der BND im Rahmen der massenhaften Filterung von Kommunikation auch Journalisten - als eine Art Beifang - überwacht. Dass der BND Journalisten offenbar gezielt überwacht hat, ist schon ein starkes Stück, aber dennoch nicht ganz überraschend.

Laut "Spiegel" spähte der BND Telefonanschlüsse der US-Nachrichtenagentur "Reuters", der "New York Times" und der britischen BBC unter anderem in Afghanistan, Pakistan und London aus. Welches Ziel vermuten Sie dahinter?

Eine Interpretation ist, dass man beim BND vermutet, Journalisten, die in diesen Ländern arbeiten, könnten Informationen über Terroristen haben. Vielleicht auch über Migrationsbewegungen.

Solche Informationen zu sammeln und auszuwerten, gehört zu den Aufgaben eines Nachrichtendienstes. Welche Bedenken hegen Sie?

Strafverfolgungsbehörden müssen Terrorismuspläne aufdecken. Aber die Aufgabe von Journalisten ist es sicherzustellen, dass sich ihre Gesprächspartner darauf verlassen können, anonym zu bleiben. Sonst gerät das Vertrauensverhältnis zwischen Quelle und Journalist in Gefahr. Der Quellenschutz ist etwas Fundamentales im Journalismus. Wenn der BND das ignoriert, ist das eine fatale Entwicklung. Und die Bundesregierung widerspricht damit ihren eigenen Grundsätzen: Deutschland war neben Brasilien eine der Nationen, die in der UNO die Resolution zum Menschenrecht auf Privatsphäre durchgesetzt hat, und sich international als dessen Hüterin engagiert hat. Dieses Bild ist nun erschüttert.

Porträt von ROG Geschäftsführer Christian Mihr   (Foto: Reporter ohne Grenzen e. V.)
Porträt von ROG Geschäftsführer Christian Mihr Bild: Reporter ohne Grenzen e. V.

Vergangenen Oktober hat die Bundesregierung die Kompetenzen des deutschen Auslandsgeheimdienstes neu festgelegt. Sie haben das BND-Gesetz schon vor der Verabschiedung im Bundestag als "Verfassungsbruch mit Ansage" bezeichnet. Warum?

Nach dem BND-Gesetz dürfen Menschen - und damit auch Journalisten - außerhalb der EU komplett überwacht werden. Während Deutsche durch das Gesetz geschützt sein sollen. [Für andere EU-Länder ist eine eingeschränkte Überwachung zulässig - Anmerkung der Redaktion] Das BND-Gesetz vollzieht also eine Dreiteilung. Es erkennt bestimmten Menschen ein Menschenrecht ab, obwohl Menschenrechte ja unveräußerlich und unteilbar sind.

Hinzu kommt ein technisches Problem: Diese Dreiteilung kann eigentlich gar nicht funktionieren. Ein gutes Beispiel dafür sind die Recherchen zu den Panama-Papers: Sie wären ohne transnationale Arbeit undenkbar gewesen, und deutsche Journalisten haben mit Kollegen auf der ganzen Welt zusammengearbeitet. Die Daten der deutschen Journalisten dürfen zwar laut Gesetz nicht gespeichert werden, aber mit der Überwachung eines beispielsweise pakistanischen Kollegen werden dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch Kommunikationsinhalte deutscher Journalisten gespeichert.

Eine Dreiteilung kann und darf also nicht stattfinden. Sie ist grundgesetzwidrig, und das sagen nicht nur ROG, sondern auch renommierte Staats- und Völkerrechtler.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte bereitet unter anderem im Namen von ROG eine Verfassungsklage gegen das BND-Gesetz vor. Welche Chancen rechnen Sie sich aus?

Die Kritik an dem Gesetz war von Beginn an nahezu einhellig - nicht nur von Menschenrechts- und Journalistenorganisationen, sondern auch von drei UNO-Sonderberichterstattern. Und das ist ja schon außergewöhnlich. Normalerweise beschäftigen sich UNO-Sonderberichterstatter mit Ländern, in denen die Grundrechts- und Menschenrechtslage deutlich schwieriger ist als in Deutschland. Insofern sind wir recht optimistisch, dass wir mit dieser Verfassungsbeschwerde Erfolg haben werden, auch wenn es einen langen Atem braucht.

Das Interview führte Klaus Dahmann.