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Rechtsanspruch auf Kita-Platz in Kraft

Janosch Delcker1. August 2013

Eltern in Deutschland haben nun einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, sobald es das erste Lebensjahr vollendet hat. Ob wirklich jedes Kind einen Platz bekommt, ist aber nicht sicher.

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Familien haben von diesem Donnerstag an einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder. Gleichzeitig wird das Betreuungsgeld eingeführt. Dieses können jene Eltern beantragen, die ihre Kleinkinder zu Hause behalten und weder einen Krippenplatz noch eine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen wollen. Beiden Vorhaben waren heftige politische Auseinandersetzungen voraus gegangen.

Bund, Länder und Kommunen rangen jahrelang um den Kita-Ausbau, der zunächst nur sehr schleppend voranging. Nun scheint zumindest rechnerisch der Anspruch erfüllt zu werden.

"Annähernd ausreichende Plätze"

Nach Darstellung von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) stehen "annähernd ausreichend Plätze" zur Verfügung. Im Kindergartenjahr 2013/2014 soll es deutschlandweit insgesamt etwa 813 000 Plätze geben. Das sind gut 30 000 Plätze mehr als veranschlagt.

Das besonders von der CSU geforderte Betreuungsgeld ist bis heute umstritten. Die SPD will es im Fall eines rot-grünen Wahlsiegs im September wieder abschaffen. Zunächst erhalten Eltern für jedes zu Hause behaltene Kind 100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 gibt
es dann 150 Euro. Die Leistung ist steuerfrei. Das Betreuungsgeld wird für Kinder gezahlt, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden.

mm/wa (dpa, afp)