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Prozess gegen Maxim Biller um Entschädigungshöhe erneut verschoben

8. Januar 2007
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Im langjährigen Rechtstreit um den gerichtlich gestoppten Roman "Esra" von Maxim Biller ist die nächste Verhandlungsrunde erneut verschoben worden. Der Prozess gegen den Schriftsteller um die Höhe der Entschädigungen für seine Ex-Freundin und deren Mutter vor dem Landgericht München I war für diesen Mittwoch angesetzt. Die Beteiligten wollen jedoch nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Montag (8.1.2007) den Ausgang einer Verfassungsbeschwerde abwarten, die Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch wegen Verletzung der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Kunst erhoben hat. Als neuer Termin im Münchner Biller-Prozess wurde vorläufig der 5. September festgesetzt.

Der Autor ist seiner früheren Lebensgefährtin und ihrer Mutter im Zivilrechtsstreit um die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch seinen Roman "Esra" in drei Instanzen unterlegen. In der zweiten Prozessrunde soll über die Höhe der Entschädigung entschieden werden, die Klägerinnen fordern 100 000 Euro. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte auf die früheren Urteile in diesem Verfahren ebenso Auswirkungen wie auf das gesamte Literaturgeschäft. Ob die Verfassungsrichter die Beschwerde zur Verhandlung annehmen, ist aber offen.