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Zuma muss Steuergeld zurückzahlen

28. Juni 2016

Der südafrikanische Präsident Zuma ist durch mehrere Skandale geschwächt. Kurz vor den Lokalwahlen setzte das Finanzministerium die Summe fest, die Zuma wegen der Luxus-Sanierung seines Hauses dem Staat überweisen muss.

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Das Anwesen von Präsident Jacob Zuma in Südafrika (Foto: Reuters)
Das Anwesen von Präsident Jacob Zuma in SüdafrikaBild: Reuters/R. Ward

Weil er die üppige Sanierung seines weitläufigen Anwesens mit Steuergeld bezahlen ließ, muss der umstrittene südafrikanische Präsident 7,8 Millionen Rand (rund 462.000 Euro) zurückzahlen. Das geht aus einem Bericht des Finanzministeriums hervor, wie der Fernsehsender eNCA berichtet. Erst im März hatte das Oberste Gericht des Landes ihm Verfassungsbruch und Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen, weil er solche Gelder für den Umbau seiner Privatresidenz missbraucht hatte.

Die Richter beauftragten das Finanzministerium damit, die Höhe des Betrags zu ermitteln, die Jacob Zuma zurückzahlen muss. Anfang April überstand Zuma ein Misstrauensvotum im Parlament, das die Opposition nach dem Beschluss des Gericht angestrengt hatte.

Der 74-jährige Präsident steht seit 2009 unter Dauerfeuer von Öffentlichkeit und Opposition. Damals wurde bekannt, dass sein privates Anwesen mit Staatsgeldern saniert und ausgebaut wurde. In den Bau in Nkandla in der Provinz KwaZulu-Natal flossen rund 250 Millionen Rand (derzeit 14,3 Millionen Euro) an öffentlichen Mitteln. Zuma gab damals an, es werde sich bei der Sanierung lediglich um Sicherheitsmaßnahmen handeln. Das Finanzministerium nennt etwa einen Swimmingpool, ein Amphitheater und ein Auslaufgehege für Hühner als Sanierungsmaßnahmen, die nicht einer Verbesserung der Sicherheit dienen.

Noch ein Prozess

Zuma steht auch anderweitig wegen mutmaßlicher Korruption unter Druck. Erst am Freitag wies ein Gericht in Pretoria seine Berufung gegen die Wiederaufnahme eines Prozesses zurück, bei dem es um insgesamt 800 Anklagepunkte im Rahmen eines jahrzehntealten Rüstungsvertrags gehen soll. Die Argumente im Berufungsantrag des Präsidenten seien wenig stichhaltig, urteilte Richter Aubrey Ledwaba. Dem Präsidenten bleibt jetzt noch der Gang vor das Verfassungsgericht.

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In dem Fall geht es um die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft aus dem Jahr 2009, die Klagen gegen Zuma im Zusammenhang mit einem milliardenschweren Rüstungsvertrag wegen Formfehlern fallen zu lassen. Dem Chef der regierenden Partei ANC waren unter anderem Korruption, Geldwäsche und Betrug vorgeworfen worden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ebnete Zuma damals den Weg zur Präsidentschaft.

Auf Antrag der Oppositionspartei Demokratische Allianz hatte ein Gericht in Pretoria im April die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen. Es urteilte, die Klagen seien zu Unrecht fallengelassen worden, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft sei "unlogisch" gewesen.

kle/qu (dpa, epd, afp, rtre, ape)