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Betriebsrat ausgebremst

24. Oktober 2007

Der Sportwagenbauer Porsche hat im Streit mit dem VW-Betriebsrat um die Machtverhältnisse in der neuen Porsche-Holding vor dem Arbeitsgericht einen Sieg errungen.

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VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh, Quelle: Ap
Verlierer: VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh (rechts)Bild: AP

Der Streit um die Mitbestimmung hat der Volkswagen-Betriebsrat eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen. Die Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart in Ludwigsburg wies am Mittwoch (24.10.2007) die Einwände der Arbeitnehmervertreter von Europas größtem Autobauer gegen Porsche ab, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der VW-Betriebsrat wollte mehr Mitsprache in der Porsche-Holding erzwingen, unter der künftig auch VW angesiedelt sein soll. Die Wolfsburger fürchten nach dem Wegfall des VW-Gesetzes und einer Mehrheitsübernahme durch die Stuttgarter, dass die Belange der 323.000 VW-Beschäftigten vergleichsweise wenig Gewicht verglichen mit den gut 11.000 Porsche-Mitarbeitern haben. Der VW-Betriebsrat kündigte umgehend Rechtsmittel an.

Porsche-Holding soll zwei Töchter führen

Die Porsche-Holding soll in Zukunft zwei Töchter führen: Den Sportwagenbauer Porsche und die Beteiligung an VW. Porsche hält derzeit rund 30 Prozent an VW, nach dem Fall des VW-Gesetzes wird eine Aufstockung auf über 50 Prozent erwartet. Damit würde der VW-Konzern zu einer Tochter des viel kleineren Sportwagenbauers.

Wendelin Wiedeking, Chef der Porsche AG, Quelle: AP
Gewinner: Wendelin Wiedeking, Chef der Porsche AGBild: AP

Hintergrund des Konflikts war eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebsrat des Sportwagenbauers, die der VW-Betriebsrat als ungerecht empfand. Danach sollen die Belegschaften von Volkswagen und Porsche jeweils gleichviel Vertreter in Betriebsrat und Aufsichtsrat der neuen Holding entsenden, obwohl VW um ein Vielfaches größer ist.

Das hält VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh für ungerecht, weshalb er dagegen geklagt sowie eine einstweilige Verfügung beantragt hatte. So wollte Osterloh verhindern, dass die neue Porsche-Holding, die eine Europäische Aktiengesellschaft ist, ins Handelsregister Stuttgart eingetragen wird.

"Unternehmen nicht gegen Belegschaft führen"

Osterloh kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. "Man kann ein Unternehmen nicht gegen die Belegschaft übernehmen", betonte er. Porsche-Finanzvorstand Holger Härter sagte, er gehe davon aus, dass die Mitbestimmungsvereinbarung langfristig Bestand haben werde.

Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück erklärte, die Vereinbarung basiere auf rechtsstaatlichen Grundlagen. "Das ist für uns wichtig." Die Entscheidung des Richters sollte vom Volkswagen-Betriebsrat zur Kenntnis genommen werden. Man solle nun wieder schnell zusammenarbeiten. Hück und Osterloh hatten sich in den Wochen zuvor einen verbalen Schlagabtausch geliefert. (tos)