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Pokal-Ausschluss für Dresden bleibt bestehen

14. Juni 2013

Zweitligist Dynamo Dresden ist vor Gericht mit seinem Versuch gescheitert, per Einstweiliger Verfügung den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der kommenden Saison rückgängig zu machen.

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Dresdner Ultras. Foto: ddp/AP
Bild: ddp images/AP Photo/Martin Meissner

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwies nach Angaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) darauf, dass bereits ein endgültiger Schiedsspruch vorliege, der die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils habe. Dresden war wegen Fan-Ausschreitungen beim Pokalspiel gegen Hannover 96 am 31. Oktober 2012 für den Wettbewerb in der Saison 2013/2014 ausgeschlossen worden. Als letzte Instanz auf sportlicher Ebene hatte das Ständige Schiedsgericht des DFB am 14. Mai die vorangegangenen Urteile des DFB-Sportgerichts und des DFB-Bundesgerichtes bestätigt.

DFB-Vize Koch: Sportgerichte achten

"Auch Dynamo Dresden sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch. "Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr." Dynamo Dresden habe den DFB vorab nicht darüber informiert, dass der Club das Oberlandesgericht anrufe, um den Pokal-Ausschluss per Einstweiliger Verfügung zu stoppen.

Die gewalttätigen Dynamo-Anhänger gelten als Wiederholungstäter. Der Club war wegen Ausschreitungen beim Pokalspiel am 25. Oktober 2011 beim damaligen Meister Borussia Dortmund bereits für den DFB-Pokal 2012/2013 gesperrt worden, hatte im Berufungsverfahren jedoch eine mildere Strafe erreicht: ein Heimspiel vor leeren Rängen und eine Auswärtspartie ohne eigene Fans. Der DFB hatte damals von einer letzten Chance gesprochen.

sn-asz (sid, dpa)