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Säumige Väter müssen laufen

Martin Koch5. März 2013

Die Hälfte aller unterhaltspflichtigen Väter zahlt zu wenig oder gar keinen Unterhalt. Auf einer Konferenz in Heidelberg beraten Experten "kreative" Gegenmaßnahmen - bis hin zum Führerscheinentzug.

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(Foto: Fotolia)
Bild: Ursula Deja/Fotolia

Wenn die Liebe geht und die Familie zerbricht, bleibt allzu oft neben dem emotionalen Chaos auch wirtschaftliche Not. Allein in den USA gibt es knapp 17 Millionen Kinder, die von einem unterhaltspflichtigen Elternteil finanzielle Unterstützung erhalten. In fast 160.000 dieser Fälle lebt der betreffende Elternteil im Ausland.

Für Deutschland liegen keine Zahlen vor, doch auch hier gibt es immer mehr binationale Ehen und Partnerschaften. Knapp 1,4 Millionen Ehen waren es 2011, fast doppelt so viele wie noch 1996. Das belegen Angaben des Statistischen Bundesamts. Damit war im Jahr 2011 jede achte  Eheschließung eine gemischte Ehe. "Es ist noch keine Mehrheit, aber schon eine große Gruppe", sagt Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg. Die meisten Fälle gebe es mit US-Bürgern. Viele von ihnen seien als Soldaten in Deutschland stationiert gewesen und weigerten sich nach ihrer Rückkehr in die Heimat, für ihre in Deutschland gezeugten Kinder zu zahlen, so Meysen.

Von anderen Ländern lernen

Problematisch wird es vor allem, wenn der betreffende Unterhaltspflichtige im Ausland lebt, dann geht häufig viel Zeit ins Land, ehe sich Ergebnisse einstellen - wenn überhaupt. Viele zahlen gar nicht oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder. Thomas Meysen ist von der Methode eigentlich überzeugt. Doch er sieht auch, dass sie einen entscheidenden Fehler hat: "Es ist ein Modell, das keine Zähne hat. Wir brauchen dann, wenn Väter, die Geld haben, sich ihrer Zahlungspflicht entziehen, effektive Instrumente, um vollstrecken zu können."

Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg (Foto: DIJuF)
Thomas Meysen: "Müssen auch Zähne zeigen können"Bild: DIJuf

Eine Möglichkeit wäre die Lohnpfändung, bei der die Unterhaltszahlung direkt vom Gehalt abgezogen wird. Doch die Erfahrung zeige, dass Arbeitgeber in solchen Fällen oft erschrocken reagierten und dem Beschäftigten dann womöglich sogar kündigten, erzählt der Experte des Kinder- und Jugendhilferechts.

In anderen Ländern ist diese Maßnahme dagegen völlig unproblematisch und gesellschaftlich akzeptiert. Auf diese Weise erreicht Norwegen eine Zahlungsquote von über 90 Prozent, Australien liegt immerhin bei etwa 80 Prozent.

Auch in den USA ist das Thema "rückständige Unterhaltszahler" weniger problembeladen wie in Deutschland. Die USA blicken auf 40 Jahre Erfahrung zurück und haben ein Programm entwickelt, das weit über das reine Anwenden von Gesetzen hinausgehe, betont Vicki Turetsky von der US-Unterhalts-Vollzugsbehörde "Office for Child Support Enforcement" in Washington: "Wir sehen das Programm zur Unterstützung von Kindern als eine Strategie gegen Armut und zur Unterstützung von Familien, die auch das Verantwortungsgefühl von Familien stärken soll."

Kein Geld - kein Führerschein

Im Vergleich zu Deutschland sind die USA auch deutlich kreativer bei der Suche nach effektiven Strafmaßnahmen für Männer, die zwar Geld haben, den Unterhalt für ihre Kinder aber trotzdem nicht zahlen wollen. Besonders wirksam seien Maßnahmen, die wirklich wehtun, sagt Vicky Turetsky. Die mit "Führerscheinentzug, Reisepassentzug, Pfändung von Bankkonten, Einbehalten von Steuerrückzahlungen", ein paar Beispiele nennt.

Vicki Turetsky, Commissioner for the Office of Child Support Enforcement, Washington D.C., USA (Foto: DIJuF)
Vicki Turetsky: "Strategie zur Vermeidung von Kinderarmut"Bild: DIJuf

Es könnte auch mal der Bootsführerschein oder der Jagdschein sein, ergänzt ihr deutscher Kollege Meysen. In manchen Bundesländern seien solche Maßnahmen mittlerweile ausdrücklich erlaubt, doch es hänge sehr von dem Engagement und den Qualifikationen der jeweiligen Jugendamtsmitarbeitern ab, wie erfolgreich die Verhandlungen verliefen. Qualifiziertes Personal sei jedoch teuer und angesichts klammer Kassen von Ländern und Kommunen immer schwerer zu halten.

Kooperation, um ans Ziel zu kommen

Die Europäische Union wird in diesem Frühjahr das sogenannte Haager Übereinkommen von 2007 genehmigen. Der Vertrag soll es unter anderem erleichtern, in den beigetretenen Ländern Unterhaltspflichtige ausfindig zu machen und zur Zahlung zu bewegen. Thomas Meysen rechnet damit, dass nach und nach immer mehr Länder dazukommen, mit denen die Zusammenarbeit bislang nur sehr zögerlich lief. Als Beispiele nennt er Serbien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina oder Russland, auch diverse südamerikanische Länder wie Brasilien, Argentinien und Chile und einige afrikanische Staaten haben Kooperationsbereitschaft signalisiert.

Auf der "Weltkonferenz für Unterhaltsrealisierung" in Heidelberg beraten in dieser Woche (05.-08.03.13) mehr als 200 Experten und Regierungsvertreter aus mehr als 60 Ländern darüber, wie die internationale Zusammenarbeit weiter verbessert werden kann. Das weltweite Netzwerk sei zum einen gut für die Kinder, betont Thomas Meysen. Doch auch die jeweiligen Staaten könnten von reibungslosen Unterhaltszahlungen profitieren: "Für viele Kinder, die keinen Unterhalt bekommen, muss Sozialhilfe oder Sozialgeld gezahlt werden. Und wenn ich die Gelder alle eintreibe, dann spart das dem Staat sehr viel Geld."