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Weiter ohne Helm

Nastassja Steudel17. Juni 2014

Helm oder nicht? Der Bundesgerichtshof hat geprüft, ob Radfahrer nach einem eigentlich unverschuldeten Unfall eine Mitschuld an eigenen Verletzungen treffen kann - wenn sie keinen Helm getragen haben.

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Zwei Radfahrerinnen fahren mit Helm auf einer Straße. Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Es passierte im Frühjahr 2011: Sabine Lühr-Tanck war mit dem Fahrrad auf dem Weg zu ihrer Praxis in Glücksburg an der Flensburger Förde. Die Physiotherapeutin fuhr wie gewohnt auf dem Radweg. Plötzlich öffnete sich die Tür eines rechts am Fahrbahnrand parkenden BMW. Sabine Lühr-Tanck konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei schlug sie mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf. Die Diagnose im Krankenhaus lautete: Zweifacher Schädelbruch, Blutungen und Hirnquetschungen. Bei ihrem Unfall trug die damals 58-Jährige keinen Helm. Bis heute kann sie nicht Vollzeit arbeiten, hat ihren Geruchs- und Geschmackssinn verloren.

Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Schleswig (OLG) schien dann zunächst alles klar: Weil die BMW-Fahrerin nicht nach hinten geschaut hatte, bevor sie die Autotür öffnete, sollte sie die alleinige Schuld tragen. In seinem Urteilsspruch setzte das OLG für Sabine Lühr-Tück dann allerdings eine Mitschuld von 20 Prozent fest. In der Begründung hieß es, dass davon auszugehen sei, "dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird." Ihre Versicherung sah das genauso und wollte für die Folgekosten des Unfalls deshalb nur teilweise aufkommen. Die Physiotherapeutin ging in Revision. Am Dienstag (17.06.2014) verhandelte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Fall, der der Albtraum jedes Stadtradlers ist. Die können nun aufatmen, denn die Richter hoben das Urteil des OLG Schleswig auf. Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch künftig einen vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Die Versicherungsgesellschaft HUK-Coburg hatte der Zeitung "Die Welt" vorab angekündigt, dass sie ihre Maßstäbe in der Haftpflichtversicherung ändern würde, wenn der BGH dem Urteil gefolgt wäre. Damit hätte es zwar noch immer keine gesetzliche Helmpflicht gegeben, doch die meisten hätten es sich in Zukunft sicherlich zweimal überlegt, ob sie noch ohne Kopfschutz fahren.

Ein modischer Fahrradhelm (Foto: Yakkay)
"Ich sehe damit nicht gut aus" zählt nicht: Es gibt auch modische Fahrrad-HelmeBild: Yakkay

Mehr Unfälle durch Helmpflicht in Australien

Die Haare im Fahrtwind wehen lassen, die Freiheit spüren: Fahrradfahren ohne Helm ist für einige Menschen die letzte Bastion der Unabhängigkeit in einem Leben voller Zwänge und Regeln. Sie fürchteten, dass mit der Entscheidung für das Urteil, eine Helmpflicht durch die Hintertür hätte kommen können und die lehnen sie strikt ab.

"Wir bezweifeln nicht, dass ein Helm im Falle eines Unfalls vor Verletzungen schützen kann, aber wir wissen aus anderen Ländern, in denen eine Helmpflicht eingeführt wurde, dass der Radverkehrsanteil deutlich gesunken ist", sagt René Filippek, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Dies wiederum hätte beispielsweise in Australien dazu geführt, dass es mehr Fahrrad-Unfälle gegeben hat, so Filippek. Durch die wesentlich geringere Anzahl von Radfahrern auf der Straße sei die Aufmerksamkeit der Autofahrer gegenüber den verbliebenen Zweirädern gesunken. Um die Zahl der verunglückten Radfahrer zu senken, müsse man seiner Meinung nach die Infrastruktur für Radfahrer verbessern. "In den 1970er und 1980er Jahren wurden Radwege auf Bürgersteigen angelegt, die viel zu schmal und in einem schlechten Zustand sind", so der Sprecher des ADFC. Die müssten unbedingt erneuert werden. Außerdem mangele es vielen Autofahrern an Verkehrswissen wie dem Schulterblick vor dem Abbiegen.

Rene Filippek, Pressesprecher des ADFC. Foto: Christoph Eckelt
Filippek: Radverkehrsanteil durch Helmpflicht gesunkenBild: ADFC/Christoph Eckelt

"Der Helm ist unbequem" ist kein Argument

Für Andre Weiß von der Polizei Münster fehlt oft auf beiden Seiten das nötige Bewusstsein: "Der Radfahrer muss genau wissen, wie er sich zu verhalten hat und wo er fahren darf." Autofahrer müssten bedenken, dass die Überlebenschancen eines Radfahrers bei einer Kollision mit einem PKW bei einer Geschwindigkeit von 70 Kilometern pro Stunde gegen Null gingen.

Eine Helmpflicht hält er zwar für eine Lösung. "Der Helm sollte aber aus Überzeugung getragen werden", so Weiß. Wer gegen eine Helmpflicht sei, der sollte das offen sagen, aber nicht den Helm verunglimpfen, denn es stünde fest, dass dieser Leben rette.

Andre Weiß, Beamter im Polizeipräsidium Münster. Foto: Pressestelle des Polizeipräsidiums Münster
Weiß: Helm muss aus Überzeugung getragen werdenBild: Polizei Münster

In Münster, wo Weiß die Direktion für Verkehr leitet, kommen auf beinahe jeden der 300.000 Einwohner zwei Fahrräder. Mit Aufklärungskampagnen und Verkehrserziehungsprogrammen schon im Kindergarten versuchen er und seine Kollegen auf die Gefahren des Radfahrens aufmerksam zu machen. Beispielsweise, was passiert, wenn man während des Fahrens am Smartphone herumspielt. Die Helmtrage-Quote sei aber noch immer viel zu niedrig, sagt er. 2011 lag sie bei elf Prozent. 2012 bei 13 Prozent. Argumente wie "Der Helm ist unbequem" oder "So ein Helm ist aber teuer" seien keine echten, so der Polizeibeamte. Besonders schockiert haben ihn die gestiegenen Unfallzahlen. Im Mai vergangenen Jahres verunglückten in Münster 204 Radfahrer. In diesem Jahr waren es 240. "Es besteht also Handlungsbedarf."

Ein Fahrrad klemmt nach einem Unfall auf der Kreisstraße 29 bei Celle im Radkasten eines Autos. Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/dpa
Bei Unfällen mit PKWs ist fast immer der Radfahrer der Leidtragende - ein Helm kann Schlimmeres verhindernBild: picture-alliance/dpa

Ein klares Zeichen setzen

Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshof, bleibt die große Frage im Streit um eine Helmpflicht bestehen: Kann er Leben retten oder nicht? Professor Jürgen Piek, Leiter der Neurochirurgie an der Uniklinik Rostock, hat über die Jahre viele Erfahrungen mit Radfahrern gemacht. In letzter Zeit vor allem mit immer älteren. Diese seien schon bei kleinen Unfällen sehr viel anfälliger für Hirnblutungen, da viele unter dem Einfluss blutgerinnungshemmender Mittel stünden. Ein Helm könnte bei ihnen Schlimmeres verhindern. "Bei Unfällen im Niedrig-Geschwindigkeitsbereich kann ein Helm die Unfallfolgen zumindest mindern", so Piek. Eine seiner Patientinnen hat dies nicht beherzigt. Die Dame um die 50 war bei normaler Geschwindigkeit mit dem Fahrrad unterwegs, als sie mit dem Kopf gegen ein zu niedrig angebrachtes Verkehrsschild prallte. Durch den anschließenden Sturz erlitt sie ausgedehnte Hirnblutungen. Die Folgen waren eine Lähmung der rechten Körperhälfte. Außerdem konnte sie in der ersten Zeit nach dem Unfall weder sprechen noch rechnen. Durch das Tragen eines Helms wären diese Verletzungen sicherlich vermeidbar gewesen, so der Neurochirurg. "Ich würde es mir wünschen, dass mehr Leute einen Helm tragen."