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Nur Teilerfolg

31. Mai 2011

Der Europäische Gerichtshof hat Russland verurteilt, im Verfahren gegen den Kremlkritiker Chodorkowskij Menschenrechte missachtet zu haben. Politisch motiviert sei es aber nicht gewesen. Beobachter bewerten das Urteil.

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Portrait von Michail Chodorkoskij (Foto: AP)
Chodorkowskij sieht sich als Opfer politischer WillkürjustizBild: dapd

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage des Kremlkritikers Michail Chodorkowskij, wonach das erste Verfahren gegen ihn politisch motiviert gewesen sei, abgelehnt. "Auch wenn Zweifel an der wirklichen Absicht der russischen Behörden für das Gerichtsverfahren gegen Chodorkowskij angebracht sind, so erfordert eine Klage über eine politische Motivation unanfechtbare Beweise, die nicht erbracht wurden", heißt es in dem Urteil. Zugleich verurteilten die Richter in Straßburg aber die russische Regierung wegen der "erniedrigenden" Behandlung Chodorkowskijs. Der Angeklagte sei während des Prozesses vor den Augen der Öffentlichkeit in einem Käfig gehalten worden, obwohl er wegen gewaltloser Taten angeklagt, nicht vorbestraft und nicht als gewalttätig bekannt gewesen sei. Das Menschenrechtsgericht kritisierte ferner "unmenschliche und entwürdigende" Bedingungen der Untersuchungshaft des heute 47-Jährigen.

Enttäuschung über Straßburger Urteil

Portrait von Marieluise Beck (Foto: DW)
Marieluise Beck zeigt sich über das Urteil enttäuschtBild: DW

Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betonte im Gespräch mit der Deutschen Welle, sie mache keinen Hehl daraus, enttäuscht zu sein, dass der Europäische Gerichtshof sich so sehr zurückgenommen habe. "Es sind ja Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens sehr wohl vom Gericht gesehen worden. Allerdings haben sie nach Einschätzung des Gerichts nicht schwer genug gewogen, um den Prozess als politisch motiviert einzuschätzen", so Beck.

Die Grünen-Politikerin macht darauf aufmerksam, dass sich das Urteil auf das erste Verfahren gegen Chodorkowskij beziehe, das inzwischen längere Zeit zurückliege. "Wir sind nun schon einige Jahre weiter und sehen das zweite Verfahren, das weitestgehend als eindeutig politisch motiviert gesehen wird, und damit ist natürlich auch der Rückschluss auf das erste Verfahren deutlicher zu sehen", erläuterte sie.

Chodorkowskij, Putin-Gegner und einer der reichsten Männer Russlands, war 2003 in seinem Flugzeug auf der Landebahn in Sibirien festgenommen worden. Der einstige Chef des Yukos-Ölkonzerns sowie dessen Geschäftspartner Platon Lebedew wurden 2005 unter anderem wegen schweren Betrugs und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu je neun Jahren Straflager verurteilt. Der Yukos-Konzern wurde zerschlagen. 2009 begann in Moskau der zweite Prozess gegen Chodorkowskij und Lebedew wegen Unterschlagung von 218 Millionen Tonnen Erdöl. Ende 2010 wurden beide unter Einbeziehung der ersten Strafe zu insgesamt jeweils 14 Jahren Haft verurteilt. Im Mai 2011 korrigierte ein Berufungsgericht das Urteil überraschend um je ein Jahr nach unten.

Forderung nach mehr Rechtsstaatlichkeit

Potrait von Andreas Schockenhoff (Foto: DW)
Andreas Schockenhoff: Schauprozess gegen Chodorkowskij in MoskauBild: Andreas Brenner

Obwohl das Verfahren gegen Chodorkowskij vom Straßburger Gericht nicht als politisch motiviert eingestuft wurde, sind dessen Anwälte dennoch zufrieden mit dem Urteil. "Der Europäische Gerichtshof hat anerkannt, dass es Verstöße bei der Verhaftung und in der Untersuchungshaft gegeben hat. Damit sind wir sehr zufrieden", sagte in Moskau der Deutschen Welle Jurij Schmidt, einer der Anwälte.

Der Russland-Beauftragte der Bundesregierung Andreas Schockenhoff äußerte sich ebenfalls zufrieden. Dass Gericht habe deutlich gemacht, dass die unmenschlichen Haftbedingungen sowie die Methoden, etwa die Präsentation des Angeklagten in einem Käfig, nicht rechtsstaatlichen Standards entsprechen. "Deswegen bleibt die Durchsetzung von mehr Rechtsstaatlichkeit, vor allem auch von einer unabhängigen Justiz eine der wichtigsten Aufgaben, wenn es um die gesellschaftliche Modernisierung Russlands geht", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Deutschen Welle.

Der Prozess gegen Chodorkowskij in Moskau war Schockenhoff zufolge ein Schauprozess, der abschreckende Wirkung haben sollte. "Chodorkowskij und Lebedew haben mehr als die Hälfte ihrer Haftstrafe aus beiden Prozessen abgesessen. Deswegen gibt es auch im russischen Strafrecht die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. Es wäre ein sehr gutes Zeichen, wenn davon Gebrauch gemacht würde", so der Russland-Beauftragte der Bundesregierung. Chodorkowskij und Lebedew müssen nach gegenwärtiger Urteilslage noch bis voraussichtlich 2016 in Haft bleiben.

Autor: Markian Ostaptschuk (mit dpa, afp)
Interviews: Nikita Jolkver, Jegor Winogradow
Redaktion: Bernd Johann