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Politik

Haftbefehl gegen André E. erlassen

13. September 2017

Auf der Zielgerade des NSU-Prozesses muss neben Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben ein dritter Angeklagter in Untersuchungshaft. André E. gilt als dringend tatverdächtig, wie die Münchner Richter nun deutlich machten.

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Andre E. (l.)
Nicht mehr auf freiem Fuß: Andre E. (l.)Bild: picture-alliance/AA/abaca/J. Koch

Das Münchner Oberlandesgericht hat Haftbefehl gegen den mutmaßlichen NSU-Unterstützer André E. erlassen, dem die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum versuchten Mord vorwirft. Das teilte das Gericht nach mehrstündigen nicht-öffentlichen Beratungen am Mittwochabend mit.

Mit ihrer Entscheidung machten die Richter deutlich, dass sie André E. für dringend tatverdächtig halten. Nach ihrer Ansicht besteht zudem Fluchtgefahr.

"Loyalster" NSU-Helfer

E. galt bis zuletzt als einer der engsten Vertrauten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe. In ihrem Plädoyer am Dienstag hatte die Bundesanwaltschaft den 38-Jährigen als loyalsten Helfer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" bezeichnet.

Im Dezember 2000 soll E. Beihilfe zum Bombenanschlag auf ein Kölner Lebensmittelgeschäft geleistet haben, indem er das Wohnmobil mietete, mit dem die Täter - laut Anklage Zschäpes 2011 verstorbene Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - nach Köln fuhren.

Bisher nicht inhaftiert

Anders als Zschäpe und der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben saß E. in den vergangenen Jahren nicht in Untersuchungshaft. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte jedoch eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für E. beantragt und auf einen sofortigen Haftbefehl gedrungen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ließ E. daraufhin noch im Gerichtssaal vorläufig in Gewahrsam nehmen - bis zur Entscheidung über den jetzt erlassenen Haftbefehl.

Ein Urteil des Gerichts über die insgesamt fünf Angeklagten wird frühestens in einigen Wochen erwartet, wenn auch Nebenkläger und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten haben. Für Zschäpe fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des NSU, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde und zwei Bombenanschläge. 

wa/cgn (dpa, rtr)