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NS-Prozess: Freispruch für Niznansky

Tim Aßmann (stu)19. Dezember 2005

Der vielleicht letzte NS-Kriegsverbrecher-Prozess hat mit einem Freispruch geendet: Das Münchner Schwurgericht hielt es nicht für erwiesen, dass Ladislav Niznansky Anfang 1945 an Massakern beteiligt war.

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Ladislav Niznansky nach der FreisprechungBild: AP

Es war der 21. Januar 1945 als die Soldaten nach Ostry Grun und Klak kamen. In den beiden kleinen Bergdörfern in der Zentralslowakei wurden Partisanen vermutet. Deutsche Einheiten und ihre Verbündeten sollten die Freischärler aufspüren und umbringen - am Ende des Tages waren 146 Zivilisten tot. Darunter Frauen, Kinder und Greise. Frantisek Debnar überlebte das Massaker unter einem Bett versteckt.

Er war damals dreizehn Jahre alt. Fast täglich kommt er zur Gedenkstätte für die Opfer. Der alte Mann fegt den Schnee von den Namen auf der Gedenktafel. "Die dritte Reihe, das sind alles meine Angehörigen: mein Vater 38 Jahre alt, meine Mutter, 36 Jahre alt, mein älterer Bruder Emil, der jüngere Bruder Juraj, die Schwester, die acht war, dann mein siebenjähriger Bruder und mein jüngster Bruder, der 14 Monate alte Filip", sagt Debnar.

Angeklagter bestreitet Beteiligung

Ladislav Niznansky, Edelweiß-Prozess
Ein Teil des ausgebrannten slowakischen Dorfes Ostry Grun nach dem 21.1.1945.Bild: dpa

Als einer der Verantwortlichen für das Massaker von Ostry Grun und Klak und für eine weitere Gräueltat wenige Wochen später saß Ladislav Niznansky 15 Monate auf der Anklagebank. Der heute 88-Jährige war Anfang 1945 als slowakischer Hauptmann unter deutschem Kommando zur Partisanenbekämpfung eingesetzt und soll bei den Massakern dabei gewesen sein. Nach dem Kriegsende floh Niznansky in den Westen, lebte jahrzehntelang in München. Der Prozess gegen ihn war vermutlich eines der letzten Verfahren gegen mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher. Bei einigen deutschen Staatsanwaltschaften laufen allerdings noch Ermittlungen und erst im Juni 2005 verurteilte ein italienisches Gericht zehn ehemalige SS-Männer in Abwesenheit zu lebenslanger Haft.

Im Niznansky-Prozess bestritt der Angeklagte jede Beteiligung an Kriegsverbrechen. Die Staatsanwaltschaft dagegen war der Ansicht, dass der Angeklagte für die Ortschaften Klak und Ostry Grun einen Liquidierungsbefehl gegeben hatte. "Er hatte angeordnet, dass diese Ortschaften zu umzingeln seien, keiner dürfe aus diesen Ortschaften entkommen. Dieses Massaker wurde dann in Form einer Gemeinschaftsaktion, bestehend aus verschiedenen Truppenteilen, durchgeführt", erklärte der Münchner Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

Ladislav Niznansky, Edelweiß- Prozess
Die Luftaufnahme zeigt das ausgebrannte slowakische Dorf Ostry Grun nach dem 21.1.1945.Bild: dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes gefordert und stützte sich dabei vor allem auf einen Prozess in der ehemaligen Tschechoslowakei. Dort war Ladislav Niznansky 1962 wegen seiner Beteiligung an den Massakern in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Ehemalige Kameraden hatten ihn schwer belastet. Im jetzigen Verfahren in München gaben einige von ihnen aber an, mit Folterdrohungen damals zu ihren Aussagen gezwungen worden zu sein. Für Niznanskys Verteidiger Steffen Ufer ist der Schuldspruch aus dem Jahr 1962 deshalb wertlos. Er forderte daher, seinen Mandanten freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft habe Akten aus einem kommunistischen Prozess von 1962 eins zu eins übernommen und geglaubt, dass das die ewige Wahrheit sei, obwohl schon 2001, bei den ersten Vernehmungen der Staatsanwaltschaft, alle Zeugen gesagt hätten, sie seien früher gefoltert worden und das Ganze sei nur ein kommunistischer Schauprozess gewesen, sagte Ufer.

Schwierige Erinnerung

Lebenslange Haft wegen Mordes oder Freispruch mangels Beweisen? Diese Frage hat das Schwurgericht nun beantwortet. Niznansky erhält dem Urteil zufolge Haftentschädigung. 15 Monate dauerte der Prozess und er hat beispielhaft gezeigt, wie schwer es ist, Verbrechen des Nazi-Regimes rund 60 Jahre nach den Taten noch aufzuklären.

Wenn es noch lebende Zeugen gab, so konnten sie sich vor Gericht oft nicht mehr erinnern oder sie widersprachen sich selbst. So gelang es dem Gericht nicht, die Geschehnisse rund um das Massaker umfassend zu rekonstruieren. Bereits einen Monat nach Prozessbeginn im September 2004 wurde Niznansky mangels dringenden Tatverdachts aus der Untersuchungshaft entlassen.