NPD: zu unwichtig für ein Verbot
Die NPD ist eine rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei. Doch Deutschlands oberste Richter halten sie für zu klein und zu ungefährlich, um sie zu verbieten. Die Partei verliert seit Jahren Mitglieder und Wähler.
Richter, Journalisten und Zuhörer sitzen im Gerichtssaal Gerichtssaal, -säle (m.) der Raum, in dem ein Gerichtsprozess stattfindet in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen entscheidet über ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD NPD (f.) Abkürzung für: Nationaldemokratische Partei Deutschlands; eine nationalistische und rassistische Partei . Es wäre das erste Parteienverbot in Deutschland seit 60 Jahren. Der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle liest das Urteil vor. Es hat ca. 300 Seiten, und sein Vortrag dauert zwei Stunden. Das Ergebnis: Die rechtsextreme rechtsextrem so, dass man rassistisch und ausländerfeindlich denkt Partei NPD wird nicht verboten. Die Begründung: Sie kann mit ihrer heutigen Größe für die Demokratie nicht gefährlich werden.
Die Richter Richter, - /Richterin, -nen jemand, der bei einem Prozess vor Gericht über das Urteil entscheidet betonen etwas betonen hier: etwas deutlich sagen; auf etwas hinweisen , dass die NPD verfassungsfeindliche verfassungsfeindlich so, dass eine Handlung gegen das deutsche Grundgesetz oder die Grundrechte der Menschen ist Ziele hat, die mit dem Nationalsozialismus Nationalsozialismus (m., nur Singular) Diktatur unter Adolf Hitler (1933-1945), Abkürzung: NS verwandt sind. Zurzeit jedoch hat die Partei keine Bedeutung. In den letzen Jahren ist sie immer kleiner geworden. 1969 hatte sie mit 4,3 Prozent ihr bestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl Bundestagswahl, -en (f) die Wahl des deutschen Parlaments und war damals mit 28.000 Mitgliedern noch fünfmal größer als heute. Bei der letzten Wahl 2013 hatte sie nur 1,3 Prozent.
Die NPD ist also zu ungefährlich und zu unwichtig, um sie zu verbieten. Dieser Meinung ist auch die Ministerpräsidentin Ministerpräsident, -en/Ministerpräsidentin, -nen der Regierungschef/ die Regierungschefin eines Bundeslandes von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer: „Die Partei ist nur nicht verboten worden, weil sie bedeutungslos ist.“ Die Politikerin hatte auf eine andere Entscheidung der Richter gehofft, weil die NPD als politische Partei jetzt weiter Geld vom Staat bekommen kann. NPD-Parteichef Frank Franz ist jedoch „sehr zufrieden“ und möchte jetzt „politisch wieder angreifen.“
Die Grünen die Grünen (Plural) Abkürzung für: Bündnis 90/Die Grünen; eine deutsche Partei, die sich unter anderem für den Umweltschutz einsetzt -Politikerin Katrin Göring-Eckardt warnt vor allem, dass die eigentliche Gefahr von jungen Nazis Nazi, -s (m.) eine Person, die die Ziele des Nationalsozialismus gut findet ausgeht von jemandem/etwas ausgehen hier: von jemandem oder etwas kommen , die nicht in der NPD organisiert sind. Ein Parteiverbot würde diese rechtsradikalen Leute also gar nicht betreffen. Ihre Partei-Kollegin Renate Künast ergänzt etwas ergänzen hier: etwas zusätzlich zu dem sagen, was jemand vorher gesagt hat , dass man vor allem gegen die islamfeindliche Pegida Pegida (f.) eine Organisation in Deutschland, die keine Ausländer im Land will -Bewegung und die AFD AFD (f.) Abkürzung für: Alternative für Deutschland; eine rechte, ausländerfeindliche Partei , die Alternative für Deutschland, kämpfen sollte, deren Wählerzahl in den letzten Monaten stark zugenommen hat.
NPD: zu unwichtig für ein Verbot
NPD (f.) — Abkürzung für: Nationaldemokratische Partei Deutschlands; eine nationalistische und rassistische Partei
rechtsextrem — so, dass man rassistisch und ausländerfeindlich denkt
verfassungsfeindlich — so, dass eine Handlung gegen das deutsche Grundgesetz oder die Grundrechte der Menschen ist
Richter, - /Richterin, -nen — jemand, der bei einem Prozess vor Gericht über das Urteil entscheidet
Gerichtssaal, -säle (m.) — der Raum, in dem ein Gerichtsprozess stattfindet
Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) — das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen
Bundestagswahl, -en (f) — die Wahl des deutschen Parlaments
etwas betonen — hier: etwas deutlich sagen; auf etwas hinweisen
Nationalsozialismus (m., nur Singular) — Diktatur unter Adolf Hitler (1933-1945), Abkürzung: NS
Ministerpräsident, -en/Ministerpräsidentin, -nen — der Regierungschef/ die Regierungschefin eines Bundeslandes
die Grünen (Plural) — Abkürzung für: Bündnis 90/Die Grünen; eine deutsche Partei, die sich unter anderem für den Umweltschutz einsetzt
Nazi, -s (m.) — eine Person, die die Ziele des Nationalsozialismus gut findet
von jemandem/etwas ausgehen — hier: von jemandem oder etwas kommen
etwas ergänzen — hier: etwas zusätzlich zu dem sagen, was jemand vorher gesagt hat
Pegida (f.) — eine Organisation in Deutschland, die keine Ausländer im Land will
AFD (f.) — Abkürzung für: Alternative für Deutschland; eine rechte, ausländerfeindliche Partei