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Erster Erfolg für Elvis' Erben

18. Juli 2013

Haartolle, Hüftschwung - Elvis ist der unumstrittene "King of Rock'n'Roll". Zu Lebzeiten soll er von seiner Plattenfirma ausgebeutet worden sein. Die Rechtsnachfolger kämpfen seit Jahren um Millionen Nachzahlungen.

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Plattencover mit Elvis-Porträt (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Im Prozess vor dem Oberlandesgericht München um das Millionenerbe des legendären US-Sängers hat die Firma Elvis Presley Enterprises, die den Nachlass des 1977 verstorbenen Sängers verwaltet, einen Teilerfolg errungen. Das Gericht entschied, dass die Plattenfirma Arista Music (ehemals RCA Records), Auskunft darüber geben muss, in welchem Umfang seit April 2008 in Deutschland Elvis-Titel veröffentlicht und verwertet wurden - und auch die damit erzielten Umsätze und Gewinne sollen offengelegt werden. Es geht um die Vermarktungsrechte an Songs wie "Heartbreak Hotel", "Jailhouse Rock" oder "Hound Dog".

Porträt Lisa Marie Presley (Foto: Getty Images)
Tochter Lisa Marie Presley kann auf Nachzahlung hoffenBild: Getty Images

Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die Elvis Presley Enterprises, an der Elvis Tochter Lisa Marie beteiligt ist, doch noch Nachzahlungen von der Plattenfirma bekommt und es könnte um Millionen gehen. Das Münchner Gericht hat den Streitwert immerhin auf 3,34 Millionen Euro festgesetzt. Sobald Arista Music die Umsätze genau aufgeschlüsselt hat, wird in einer weiteren Verhandlung darüber entschieden.

Wenig Geld für Songs die Kulturgut wurden

Ausgangspunkt der Klage war eine Änderung des sogenannten Bestseller-Paragrafen im Jahr 2002. Seitdem muss der Urheber eines Werkes für dessen Nutzung angemessen vergütet werden. Ist die Vergütung zu niedrig, kann diese seither nachträglich angepasst werden.

Der Vorwurf der Kläger lautet denn auch: der Sänger sei 1973 von seiner Plattenfirma über den Tisch gezogen worden und habe viel zu wenig an seiner Musik verdient. Damals hatte Elvis die Rechte an mehr als 1000 Songs an seine damalige Plattenfirma RCA Records verkauft - für eine Einmalzahlung von damals 5,4 Millionen Dollar - heute umgerechnet rund vier Millionen Euro. Fast die Hälfte davon musste der "King of Rock 'n' Roll" anschließend an seinen Manager abgeben.

Im November 2011 war Elvis Presley Enterprises mit der Klage vor dem Landgericht München gescheitert. Die Firma zog daraufhin in die nächste Instanz - das Oberlandesgericht. Die Entscheidung beim OLG war vier Mal verschoben worden.

qu/gmf (dpa, afp))