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Politik

Neuer Familiennachzug läuft schleppend an

6. September 2018

Das neue komplizierte Verfahren zum Nachzug von Angehörigen subsidiär geschützter Flüchtlinge führt offenbar zu langen Bearbeitungszeiten. 1000 Menschen hätten demnach im August kommen können, nur 42 erhielten ein Visum.

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Kind guckt aus einem Fenster in Damaskus
Kind guckt aus einem Fenster in DamaskusBild: picture-alliance/AP Photo/H. Ammar

Kritiker hatten es befürchtet: Von der Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus profitieren bislang viel weniger Menschen als im Gesetz vorgesehen. Das Auswärtige Amt bestätigte, im August, dem ersten Monat nach Einführung des neuen Kontingents für den Familiennachzug, seien 65 positive Entscheidungen getroffen und 42 Visa an Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiären Schutzstatus ausgegeben worden.

Viele Beteiligte Behörden - lange Verfahrensdauer

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dennoch, die Annahme von Anträgen in den Botschaften und Konsulaten sei "gut angelaufen". Die deutschen Auslandsvertretungen hätten im August 853 Anträge auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bearbeitet. Sie geben die Anträge an das Bundesverwaltungsamt weiter, das dafür zuständig ist, die 1000 Nachzugsberechtigten pro Monat anhand verschiedener Kriterien auszuwählen. In den umfangreichen Prozess des Familiennachzugs eingebunden sind auch die Ausländerbehörden am jeweiligen Wohnort des Flüchtlings, die die Anträge kontrollieren müssen.

Bei dem neuen Verfahren sollen neben der Prüfung der Familienverhältnisse auch humanitäre Gründe und Integrationsaspekte berücksichtigt werden. Da absehbar war, dass es bei dem komplizierten Verfahren Anlaufschwierigkeiten geben werde, hatte die SPD für die ersten fünf Monate durchgesetzt, dass nicht ausgeschöpfte Kontingente auf die Folgemonate übertragen werden können. Ab Januar darf die Zahl von 1000 Plätzen pro Monat dann nicht mehr überschritten werden, selbst wenn das Kontingent in einem Monat nicht ausgeschöpft wird.

Subsidiären Schutz bekommen Flüchtlinge, denen im Heimatland "ernsthafter Schaden" durch Folter, Todesstrafe oder Krieg droht. Diese Gruppe durfte zuletzt zwei Jahre lang keine Angehörigen nach Deutschland nachholen. Seit August können Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder wieder Anträge auf Familiennachzug stellen.

Zehntausende zum Abwarten verdammt

Ende Juli lagen nach früheren Angaben bei den Auslandsvertretungen bereits rund 34.000 Termingesuche von Menschen vor, die zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen wollen. Sie sollten chronologisch abgearbeitet werden. Die ganz überwiegende Mehrheit davon sind Syrer. Sie sind von der Neuregelung besonders betroffen. Die Bürgerkriegsflüchtlinge werden in Deutschland oftmals nicht als politisch Verfolgte anerkannt, sondern erhalten den untergeordneten subsidiären Schutz.

qu/ww (dpa, kna, epd)