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Neuer Anlauf für Präimplantationsdiagnostik

21. Dezember 2010

Abgeordnete aus allen Fraktionen fordern eine eingeschränkte Erlaubnis der Präimplantationsdiagnostik. Sie fordern: im Reagenzglas gezeugte Embryos sollten auf Erbkrankheiten untersucht werden.

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Mikriskopisch klein wird eine Zelle bei der Untersuchung angestochen (Foto: dpa)
Umstritten: die PräimplantationsdiagnostikBild: picture alliance/dpa

Im Ringen um eine Entscheidung des Bundestages über die umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten am Dienstag (21.12.2010) einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt. Er soll gemeinsam mit anderen Vorlagen im Frühjahr im Bundestag diskutiert werden. Mindestens ein weiterer Entwurf wurde angekündigt, aber noch nicht präsentiert.

Ziel: "Behutsame" PDI-Zulassung

Peter Hintze (Foto: AP)
Für eine behutsame Zulassung von PDI: CDU-Politiker HintzeBild: AP

Einer der Initiatoren, der CDU-Politiker Peter Hintze, sagte im ARD-Fernsehen, er rechne mit einer parlamentarischen Mehrheit für den Vorschlag einer "behutsamen Zulassung" der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik - PID. Danach soll eine Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung auf Erbkrankheiten vor der Einpflanzung in die Gebärmutter nur in zwei Fällen erlaubt sein: Wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn eine Tod- oder Fehlgeburt droht. "In beiden Fällen finden wir es die humane Alternative etwa zur Pränataldiagnostik, wo die Untersuchung erst im Mutterleib stattfindet", sagte Hintze.

Seine Mitstreiterin, die FDP-Politikerin Ulrike Flach, erläuterte im Deutschlandfunk, grundsätzlich solle die PID verboten werden, daneben solle es aber eine Ausnahmeregelung geben, wenn es in der Familie schwere Erbschäden gebe oder die Gefahr einer Fehlgeburt bestehe. Voraussetzung sei die Zustimmung einer Ethikkommission.

Wie in anderen Ländern

Dem Norddeutschen Rundfunk sagte Flach, es gehe bei der Präimplantationsdiagnostik um eine grundsätzliche Entscheidung. "Erlaubt man Sachen, die es Menschen ermöglichen, Kinder zu bekommen, die sie sonst nicht bekommen könnten, oder sagt man: das ist mir ethisch zu viel zu brisant, und das will ich gar nicht".

Flach fügte hinzu, es gebe ähnliche Gesetze bereits in anderen in europäischen Ländern, etwa in Frankreich. Eine Ethikkommission solle wie dort jeden Fall einzeln entscheiden. Durch die eingeschränkte PID werde Familien unendliches Leid erspart. Es sei "hochethisch", den Frauen zu ersparen, in die Schwangerschaft zu gehen, wenn Embryonen geschädigt seien.

Zu der Gruppe um Hintze und Flach gehören auch die SPD-Abgeordnete Carola Reimann und Petra Sitte von der Linkspartei sowie Jerzy Montag von den Grünen.

Bereits bei den Reformen des Abtreibungsrechts seit 1974 hat es von den Fraktionsmehrheiten abweichende Gesetzentwürfe gegeben. Die gesetzliche Grundlage für Organspenden kam - ebenso wie 1997 Gesetze über die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe - nach Freigabe der Abstimmung zustande. Vor acht Jahren stimmte der Bundestag ohne Fraktionszwang für einen Kompromiss zum Import von menschlichen embryonalen Stammzellen. Durch Anträge überfraktioneller Gruppen bekamen im Juni 2009 Patientenverfügungen eine Rechtsbasis.

Autor: Herbert Peckmann (dpa, afp)
Redaktion: Reinhard Kleber