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Netzagentur verbietet Spionagepuppe

17. Februar 2017

Die Bundesnetzagentur zieht interaktives Spielzeug aus dem Verkehr, das aus dem Kinderzimmer heimlich Ton- und Bildaufnahmen senden kann. So ist die Kinderpuppe "Cayla" in Deutschland verboten worden.

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Großbritannien Mädchen mit der Puppe Cayla
Bild: Getty Images/R. Stothard

Das teilte die Bonner Behörde am Freitag mit. Eltern müssten die Puppe eigenverantwortlich "unschädlich" machen. Sie sei de facto ein "verstecktes Spionagegerät". "Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug."

"Spielzeug als Spionagegerät" sei gefährlich, teilte die Behörde weiter mit. "Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden." Über das Spielzeug könnten das Kind oder die Eltern auch individuell mit Werbung angesprochen werden. Ebenso sei es möglich, dass bei einer nicht ausreichend geschützten Funkverbindung Dritte unbemerkt mithören könnten.

Cayla ist nicht allein

Die Bundesnetzagentur kündigte an, künftig "noch mehr interaktives Spielzeug" auf den Prüfstand zu stellen und notfalls dagegen vorzugehen. Die Behörde informiere über die Gefahren, hole aber bei den Händlern keine Informationen darüber ein, wer entsprechendes Spielzeug gekauft habe.

Cayla sieht genauso unschuldig aus wie ihre Puppenkolleginnen, ist aber alles andere als harmlos. EU- und US-Verbraucherschützer hatten schon vor einiger Zeit gewarnt, die Puppe gehöre zu einer Gruppe von Spielzeug, das Kinder und ihre Umgebung ausspioniere und dabei eine ganze Reihe von Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verletze. Über eine App und eine Bluetooth-Verbindung können Kinder der Puppe Fragen stellen. Die gesprochene Sprache wird dann in Text umgewandelt, und die App sucht im Netz eine passende Antwort, worauf die Puppe dem Kind auf die Frage antwortet.

Disney lässt grüßen

Der europäische Verbraucherschutzverband BEUC und amerikanische Verbände wie EPIC hatten Beschwerde gegen die Hersteller Mattell und Genesis Toys eingelegt. Neben der Puppe "My Friend Cayla" geht es auch um anderes sogenanntes intelligentes Spielzeug. Dazu gehören auch die Puppe "Hello Barbie" sowie der Roboter "i-Que". "Dieses Spielzeug ist so angelegt, dass es die Unterhaltung von Kindern ohne jede Beschränkung der Erfassung, der Nutzung oder der Weitergabe dieser persönlichen Informationen aufnimmt", heißt es in der Beschwerdeschrift mehrerer amerikanischer Verbraucherschutzorganisationen. Diese Spielzeuge sind allerdings bislang noch nicht von dem Verbot der Bundesnetzagentur betroffen.

Puppe My Friend Cayla
Sieht harmlos aus: CaylaBild: picture alliance/PA Wire/N. Ansel

Nach Untersuchungen des norwegischen Verbraucherrates, der die Nutzungsbedingungen der drei Spielzeuge untersucht hat, "wird alles, was das Kind der Puppe sagt, an die in den USA ansässige Firma Nuance Communications übertragen, die sich auf Spracherkennungsprogramme spezialisiert hat". Der Verbraucherrat fand ebenfalls heraus, dass über das Spielzeug eine versteckte Vermarktung stattfindet. Dank bestimmter einprogrammierter Standardsätze erzählt Cayla ihrer Besitzerin zum Beispiel nur zu gern, dass sie besonders Disney-Filme mag. Es überrascht nicht, dass der App-Anbieter eine enge geschäftliche Verbindung zu Disney unterhält.

wen/kl (dpa, afpd)