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Nahles verteidigt Tarifeinheit

5. März 2015

Mit einem neuen Gesetz will die Regierung Konflikte zwischen konkurrierenden Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes lösen. Im Bundestag wurde darüber heiß diskutiert.

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die geplante gesetzliche Regelung der Tarifeinheit als Stärkung der Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern verteidigt. Streiks kleiner Gewerkschaften würden durch das Gesetz nicht verboten, sagte Nahles bei der ersten Beratung der Gesetzespläne im Bundestag. "Streikrecht und Koalitionsfreiheit tasten wir nicht an."

Mehrere Gewerkschaften wollen klagen

Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten, soll im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten. Kleinere Berufsgewerkschaften etwa für Lokführer, Piloten und Journalisten sehen darin eine Bedrohung ihrer Existenz. Mehrere Gewerkschaften wollen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Das Gesetz soll im Mai verabschiedet werden und in diesem Sommer in Kraft treten.

Linkspartei und Grüne warfen der schwarz-roten Koalition einen Angriff auf das Grundgesetz und die Arbeitnehmerrechte vor. "Wir haben kein Problem mit zu vielen Streiks", sagte Klaus Ernst von der Linksfraktion. Das Vorhaben sei nichts anderes als ein Eingriff in das Streikrecht. Jeder Streik einer kleineren Gewerkschaft könne auf Grundlage des Gesetzes vor Gericht verboten werden, weil der Tarifvertrag, auf den der Streik abziele, am Ende an der Mehrheitsgewerkschaft scheitere. Die Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke sprach von einer Einschränkung der im Grundgesetz geschützten Koalitionsfreiheit: "Deswegen lehnen wir das Gesetz strikt ab."

Recht des Größeren soll gelten

Mit der Tarifeinheit will die Regierung per Gesetz unterschiedliche Gewerkschaften in einem Betrieb dazu bringen, in Tarifverhandlungen für dieselbe Beschäftigtengruppe gemeinsam aufzutreten. Sie können sich absprechen, eine Tarifgemeinschaft bilden oder den Tarifvertrag der anderen Gewerkschaft übernehmen. Kommt es jedoch zum Streit zwischen den Gewerkschaften, gilt das Recht des Größeren: Dann soll nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten.

cr/wl (dpa, rtr)