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Politik

Haftbefehl gegen Terrorverdächtigen in Berlin

3. November 2016

Nach der Festnahme eines Terrorverdächtigen in Berlin hat die Bundesanwaltschaft Haftbefehl beantragt. Der Mann steht im Verdacht, Anschläge in Deutschland geplant zu haben - im Auftrag des IS.

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Berliner Polizeifahrzeug (Foto: dpa-Bildfunk)
Bild: picture-allinace/dpa

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Terrorverdächtigen vor, Mitglied der Extremistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) zu sein. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte er Kontakt zu einem für Anschläge im Ausland zuständigen Mitglied der Terrororganisation IS in Syrien. "Von dort soll er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen", hieß es seitens der Bundesanwaltschaft. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen verdichteten sich die Hinweise auf einen möglicherweise bevorstehenden Anschlag.

Beamte des Berliner Landeskriminalamts hatten den Mann daraufhin am Mittwochabend in einer Wohnung im Stadtteil Schöneberg festgenommen. Er lebte dort bei einem ehrenamtlichen Berliner Flüchtlingshelfer. Der Polizei gegenüber gab der Verdächtige an, 27 Jahre alt und syrischer Kriegsflüchtling zu sein.

Sitz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
Sitz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Als syrischer Kriegsflüchtling getarnt

Sicherheitskreisen zufolge soll er allerdings in Tunesien geboren sein. Die Zeitung "Die Welt" gab seinen Namen mit Ashraf al-T. an. Nach Informationen des Senders rbb lebte Ashraf al-T. eine Zeit lang als syrischer Flüchtling getarnt in einer Notunterkunft. Dort soll er in Gewalttätigkeiten verwickelt gewesen sein. Unter anderem wegen seines aggressiven Verhaltens sei er aus der Einrichtung verwiesen worden, berichtete der Sender unter Berufung auf Sicherheitskreise. Der Terrorverdächtige sei polizeibekannt gewesen. Ein Sprecher der Berliner Polizei wollte sich dazu nicht äußern.  

Der "Welt" sagte ein Ermittler, der Verdächtige sei zusammen mit einem mutmaßlichen Komplizen deutscher Herkunft und gleichen Alters über einen längeren Zeitraum observiert worden. Informationen über mögliche Anschlagspläne erhofften sich die Ermittler durch Auswertung seiner Kommunikationsgeräte.

Das Portal "Focus Online" hatte in der Nacht zum Donnerstag berichtet, der Syrer gelte als hochgefährlich. Der Hinweis, der zu seiner Festnahme geführt habe, sei von einem ausländischen Nachrichtendienst gekommen.

De Maizière: "Ein wichtiger Fall"

Bundesinnenminister Thomas de Maizière zeigte sich erleichtert über die Festnahme. "Das war ein wichtiger Fall", sagte er am Rande eines Kongresses zur Arbeit der Geheimdienste in Berlin. "Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, diesen Verdächtigen festnehmen zu lassen." Der Fall zeige, dass die Sicherheitsbehörden wachsam seien und gut zusammenarbeiteten. Die Behörden täten alles dafür, dass es in Deutschland nicht zu einem Terroranschlag komme. 

Fall erinnert an al-Bakr

Die deutschen Sicherheitsbehörden sind schon länger in Alarmbereitschaft, weil sie islamistisch motivierte Anschläge befürchten. Für Aufregung sorgte zuletzt der Fall des mutmaßlichen Extremisten Dschaber al-Bakr, der in einer Chemnitzer Wohnung Sprengstoff lagerte. Möglicherweise wollte der anerkannte Flüchtling aus Syrien einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen begehen. Die Sicherheitsbehörden vermuten, dass er im Auftrag des IS handelte. Al-Bakr hatte sich am 12. Oktober in einer Leipziger Gefängniszelle das Leben genommen.

Der Terrorverdächtige al-Bakr ( Foto: Polizei Sachsen)
Der Terrorverdächtige al-Bakr Bild: Polizei Sachsen

Im Fall des Festgenommenen aus Berlin ist das genaue Ausmaß der angenommenen Terrorbedrohung noch unklar. Deutsche Sicherheitskreise äußerten sich zurückhaltend. Die Hintergründe müssten erst ermittelt werden, hieß es. Offen sei auch, ob es sich tatsächlich um einen zweiten Fall al-Bakr handeln könnte, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus diesen Kreisen. Die Sicherheitsbehörden reagierten seit dem Fall al-Bakr besonders sensibel und griffen deshalb bei Hinweisen schnell zu.

Beerdigung in Berlin  

Unterdessen wurde bekannt, dass al-Bakr in Berlin beerdigt wird. In der Hauptstadt sei eine muslimische Bestattung möglich, sagte der Dresdener Anwalt der Angehörigen, Alexander Hübner, der "Sächsischen Zeitung". In Sachsen gehe dies nicht, dort gelte eine Sargpflicht.

Drei Wochen nach seinem Suizid in einer Leipziger Haftanstalt wurde der Leichnam al-Bakrs der Staatsanwaltschaft zufolge nach der gerichtsmedizinischen Untersuchung nun freigegeben.

pab/kle (dpa, afp)