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Ruander wegen Beteiligung an Völkermord festgenommen

27. Juli 2010

Wegen Beteiligung am Völkermord ist ein Mann aus Ruanda am Montag (26.07.2007) im Raum Frankfurt festgenommen worden. Der Mann saß bereits von Dezember 2008 bis Mai 2009 in Deutschland in Untersuchungshaft.

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Friedhof mit vielen Kreuzen in Ruanda
Etwa 800.000 Menschen wurden während des Genozids 1994 in Ruanda ermordetBild: AP

Als Bürgermeister einer Kommune im Norden Ruandas soll der Mann, der der Ethnie der Hutu angehört, an Massentötungen beteiligt gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen für drei Massaker im April 1994 Verantwortung zu tragen, bei denen mehr als 3.700 Angehörige der Tutsi getötet wurden.

Der Ruander saß bereits von Dezember 2008 bis Mai 2009 in Untersuchungshaft, wurde jedoch wieder freigelassen, da die vorliegenden Aussagen für eine Haftaufrechterhaltung nicht ausreichten. Weitere Ermittlungen haben nun zur erneuten Festnahme des Mannes geführt, er wurde am Montag (26.07.2010) dem Haftrichter vorgeführt.

Völkermörder zur Verantwortung ziehen

Dorfgerichte zum Völkermord in Ruanda
Dorfgerichte waren für die Bestrafung zahlreicher Täter zuständigBild: AP

Erst seit kurzem ist eine Verurteilung von Tätern, die sich in einem anderen Land des Völkermords oder des Verstoßes gegen die Menschenrechte schuldig gemacht haben, auch in Deutschland möglich, erklärt Ruanda-Expertin Ilona Auer-Frege vom Ökumenischem Netz Zentralafrika. Entsprechende Gesetze seien seit etwa zwei Jahren in Kraft und könnten auch bei dem aktuellen Fall des festgenommenen 53-Jährigen greifen.

Im Jahr 1994 hatten Angehörige der Volksgruppe der Hutu in Ruanda etwa 800.000 Landsleute ermordet. Von April bis Mitte Juli wurden Mitglieder der Tutsi allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit verfolgt und getötet. Noch immer konnten nicht alle Verantwortlichen des Genozids vor Gericht geführt werden. Laut Auer-Frege schwanken die Zahlen der verurteilten Täter zwischen 100.000 und 400.000.

Auswirkungen auf das heutige Ruanda

Kinder betrachten Totenköpfe in einer Gedenkstätte zum Genozid in Ruanda
Aus den Fehlern der Vergangenheit sollen die Schüler beim Besuch einer Gedenkstätte lernenBild: James Nzibavuga

Doch obwohl viele Täter inzwischen eine Strafe erhalten haben, habe Ruanda noch immer einen weiten Weg der Versöhnung vor sich. Die Frage nach der Ethnienzugehörigkeit ist seit dem Völkermord in Ruanda per Gesetz verboten. Dies funktioniere jedoch nur oberflächlich, schildert die Ruanda-Expertin, denn ein so wichtiges Thema lasse sich nicht komplett tabuisieren: "Auf der Oberfläche ist das Thema ausgeblendet, aber unter der Oberfläche brodelt es und ist für viele Menschen noch ein sehr wichtiges Thema."

Auch während der Vorbereitung zu den Präsidentschaftswahlen am 09. August 2010 spielt der Genozid indirekt eine Rolle. Zwar dürfen die verschiedenen Parteien das Thema Ethnien nicht ansprechen, dies würde dennoch teilweise mit Andeutungen versucht. Doch hier greife laut Auer-Frege sofort der sogenannte Divisionismus-Paragraf, der eine Trennung nach Ethnien verbiete. Dieser werde jedoch sehr breit eingesetzt: "Jeder der die ruandische Regierung in Frage stellt, wird eigentlich relativ automatisch des Divisionismus bezichtigt und muss auch mit sehr hohen Haftstrafen rechnen."

Autorin: Carolin Hebig (AP, dpa)
Redaktion: Katrin Ogunsade