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Kriminalität

Lebenslang für Autoraser

26. März 2019

Im Fall eines tödlichen Autorennens in der Berliner Innenstadt hat das Landgericht zwei Raser zum zweiten Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

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Deutschland Fahrzeuge auf dem Kurfürstendamm in Berlin
Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Februar 2016: Zwei Autofahrer liefern sich ein Rennen - mitten in Berlin. Mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde rasen sie über den Kurfüstendamm, mehrere rote Ampeln auf dem berühmten Boulevard ignorieren sie. An einer Kreuzung erfasste einer der beiden den Wagen eines 69-Jährigen. Der Mann starb noch am Unfallort.

Nun, drei Jahre später hat das Landgericht Berlin ein Urteil gegen die beiden Fahrer gefällt - zum zweiten Mal in diesem Fall: Wegen Mordes müssen Marvin N. und Hamed H. lebenslang ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das erste Urteil vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben, weil es fehlerhaft begründet war.

Tod in Kauf genommen

In seinem neuen Urteil sieht das Berliner Landgericht es als erwiesen an, dass die heute 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. "Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun", sagte der Vorsitzende Richter. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt." Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.

Unfallstelle in der Berliner Innenstadt (im Februar 2016)
Unfallstelle in der Berliner Innenstadt (im Februar 2016): Mit Tempo 170 über den KurfürstendammBild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Die beiden Männer waren spontan mit überhöhter Geschwindigkeit über den Kurfüstendamm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, der meterweit durch die Luft geschleudert wurde. Der 69-Jährige starb in seinem Wagen. Die beiden Raser hingegen wurden kaum verletzt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts hatte - deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall - gegen beide Männer im Februar 2017 ebenfalls lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand aber den bedingten Tötungsvorsatz unzureichend begründet und ordnete eine Neuverhandlung an.

In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte eingeräumt, er würde "gern ungeschehen machen, was geschehen ist". Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.

Neues Gesetz

Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend konnte die neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden. Laut Statistik ermittelte die Polizei in Berlin seit Beginn der neuen Regelung bis Ende 2018 wegen 298 illegaler Autorennen.

Der BGH hatte erst Anfang März in einem anders gelagerten Fall bestätigt, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden kann. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Die Karlsruher Richter bekräftigten die lebenslange Haftstrafe der Vorinstanz wegen eines bedingten Tötungsvorsatzes vom Februar 2018.

AR/AS (afp, dpa)