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Weiter U-Haft für Middelhoff

17. November 2014

Ein Anhörungstermin zur Fortsetzung seiner U-Haft blieb für den Top-Manager zunächst erfolglos. Noch in dieser Woche soll erneut über eine mögliche Aussetzung des Haftbefehls gegen den 61-Jährigen entschieden werden.

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Thomas Middelhoff (Foto: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd)
Bild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Rückschlag für Thomas Middelhoff: Der frühere Topmanager bleibt zunächst weiter in Untersuchungshaft. Hoffnungen, er könne nach einem Haftprüfungstermin wieder auf freien Fuß kommen, erfüllten sich zunächst nicht.

Nach Angaben das Landgerichts Essen hatte Middelhoff bei einem Haftprüfungstermin die Gelegenheit bekommen sich zur Sache zu äußern. Die Verteidigung habe angekündigt, kurzfristig weitere schriftliche Unterlagen zu übersenden, die für die Entscheidung der Kammer von Bedeutung sein könnten. Das Gericht werde diese Unterlagen sofort nach Eingang prüfen und dann im Laufe dieser Woche eine Entscheidung treffen.

Der ehemalige Chef der Großkonzerne Arcandor und Bertelsmann war am Freitag vom Landgericht Essen wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und noch im Gerichtssaal festgenommen worden. Die Richter sahen bei dem 61-Jährigen Fluchtgefahr. Als Gründe dafür nannten sie die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, Middelhoffs Wohnsitz im Ausland, aber auch die unklare berufliche Situation des Managers.

Vorwürfe gegen Middelhoff

Middelhoff hat nach Ansicht des Gerichts durch Privatflüge auf Firmenkosten, eine über den Karstadt-Mutterkonzern abgerechnete Festschrift für einen Mentor und hinterzogene Steuern einen Schaden von rund einer halben Million Euro verursacht. In zwei Fällen habe er sich sogar der schweren Untreue schuldig gemacht - mit einer über 90.000 Euro teuren Reise nach New York im gecharterten Privatjet sowie mit der Festschrift.

Die Folgen der Arcandor-Pleite 2009 beschäftigen die Justiz nicht nur in Essen: Die ehemalige Arcandor-Großaktionärin und Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz will mit einer Zivilklage vor dem Landgericht Köln unter anderem gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim Schadenersatz durchsetzen. Die ehemalige Führungsriege des Bankhauses sowie der frühere Projektentwickler Josef Esch sitzen zudem vor dem Landgericht Köln auf der Anklagebank.

Ebenfalls vor dem Landgericht Köln soll eine Zivilklage Middelhoffs gegen das Bankhaus Sal.Oppenheim sowie die Oppenheim-Esch-Holding beraten werden. Middelhoff will dort nach Investments millionenschweren Schadenersatz durchsetzen.

hf/qu (rtrd, dpa, afpd)