Menschenrechte in Unternehmen
13. Januar 2015Staaten müssten eindeutige Gesetz beschließen, damit international tätige Firmen sicherstellen, dass es nicht zu Menschenrechtsverletzungen komme, sagte der Generalsekretär des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) Wolfgang Kaleck.
"Es müssten ähnliche rechtlich verbindliche und strafbewehrte Regelungen wie bei der Bekämpfung von Korruption in den nationalen und internationalen Gesetzbüchern etabliert werden", meint Anwalt Wolfgang Kaleck, der in Deutschland auch den US-Whistleblower Edward Snowden als Rechtsbeistand vertritt. Die Aktivitäten transnationaler Konzerne, zumal außerhalb Europas, dürften nicht freiwilligen Selbstverpflichtungen überlassen bleiben. "Da müssen starke und robuste rechtliche Regelungen her."
"Nichts gewusst" darf keine Ausrede sein
Unternehmen dürfe nicht alles erlaubt werden, um Profite zu erzielen, auch wenn es wie beim Export von Rüstungsgütern um Arbeitsplätze gehe. "Es muss verboten sein, so niedrige Arbeitsstandards zu dulden, dass Menschen im wahrsten Sinn des Wortes verrecken." So dürften sich Unternehmen in Arbeitskonflikten nicht korrupter und gewalttätiger Sicherheitsdienste bedienen: "Und es muss aufhören, dass Unternehmen sagen, wir haben nichts gewusst, was in Kolumbien, Indien oder den Philippinen läuft." Notwendig sei eine genauere Definition der unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat 2011 sei eine Diskussion unter Beteiligung vieler Akteure in Gang gekommen. Die Arbeit an einem nationalen Aktionsplan in Deutschland dazu sei der Einstieg in eine überfällige Debatte. "Ein Teil der Unternehmen hat begriffen, dass es so nicht weitergeht und andere blocken", so Kaleck.
DIHK für freiwillige Selbstverpflichtung
Der größte Unternehmerverband in Deutschland, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), plädiert dagegen bei der Stärkung der Unternehmensverantwortung im internationalen Kontext für freiwillige Regeln. "Wir sind der Ansicht, dass die Selbstverpflichtungen, die sich die Unternehmen zum Schutz der Menschen- und Arbeitnehmerrechte auferlegt haben, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bisher sehr gut funktionieren", sagte der DIHK-Außenwirtschaftsexperte Heiko Schwiderowski.
Staaten müssen handeln
Gefordert seien aber auch die staatlichen Stellen in Bangladesch, China, Pakistan oder Brasilien. "Die Regierungen vor Ort müssen dafür sorgen, dass die Regeln für Menschenrechte und andere Standards allgemein verbindlich sind", sagte Schwiderowski, der beim DIHK das Referat für Außenwirtschaft, Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik leitet. Vielfach gebe es die erforderlichen Gesetze, notwendig sei eine durchsetzungsfähige Justiz.
Unternehmen könnten nicht für Fehlverhalten staatlicher Stellen zur Verantwortung gezogen werden. "Die Marke 'Made in Germany' wird in der ganzen Welt inzwischen nicht nur mit hoher Qualität, sondern auch mit hohen Standards verbunden", ist Schwiderowski überzeugt. Die Verantwortung reiche aber auch bis zum Verbraucher, der über den Erfolg von Maßnahmen mitentscheidet.
Leitbild: der ehrbare Kaufmann
Die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten sollten für Betriebe Orientierungshilfe für das tägliche Handeln sein. Nach Schwiderowskis Worten beraten die deutschen Auslandshandelskammern Firmen zu Menschenrechtsthemen. "Wir stehen für das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns - auch im Auslandsgeschäft", sagte der Experte des DIHK, der mehr als drei Millionen Unternehmer in Deutschland vertritt.
Die Firmen sollten dafür sorgen, dass in ihrem Betrieb die Menschenrechte und natürlich auch andere vor Ort geltende gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Aber auch für die Lieferkette sei die Aufmerksamkeit der Unternehmen für soziale Standards gewachsen. "Es ist schwer vorstellbar, dass Rohstoffe aus Konfliktregionen, die zur Finanzierung von Kriegen beitragen, gezielt den Weg in die Verkaufsräume in Deutschland finden", sagte Schwiderowski.
iw/zdh (epd)