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Meinungsfreiheit Mohammed-Film

Rachel Gessat17. September 2012

Ein antimuslimischer Hetzfilm aus den USA hat in vielen Ländern zu gewalttätigen Protestaktionen geführt. Auch in Deutschland wird die Diskussion geführt: Wo endet die Freiheit von Presse, Kunst und privater Meinung?

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Die Göttin Justizia mit Waage (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Dass der amerikanische Film "Die Unschuld der Muslime" ein ebenso unkünstlerisches wie beleidigendes Machwerk ist, darüber sind sich die politischen und gesellschaftlichen Akteure in Deutschland einig. Eine "geschmacklose Dämlichkeit" nannte ihn der Grünen-Politiker Volker Beck, eine "inakzeptable und sinnlose Provokation" der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch.

Nicht einig ist man sich allerdings, ob und wie man von Seiten des Staates eingreifen sollte, um die Verbreitung des Schmähfilmes in Deutschland zu unterbinden. Politiker der SPD und der Grünen argumentierten, der Film sei zwar ärgerlich, aber ohne strafbaren Inhalt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnte bislang juristische Schritte ab und forderte stattdessen, "dass sich die breite Mehrheit der Gesellschaft entschieden gegen die wenigen Provokateure stellt". Damit spielte die Justizministerin auf die rechtsextreme Gruppierung "Pro Deutschland" an, die angekündigt hatte, den Film, der in Teilen auf Internetplattformen kursiert, in Berlin öffentlich vorzuführen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: dpa)
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält juristische Schritte für überflüssigBild: picture-alliance/dpa

Leutheusser-Schnarrenbergers Parteikollege, Außenminister Guido Westerwelle, forderte dagegen ein Aufführungsverbot des Films. Hierbei bekam er nun Unterstützung von Seiten der Bundeskanzlerin. Angela Merkel erklärte am Montag (17.09.2012) in Berlin, die Behörden müssten juristisch prüfen, ob eine Aufführung des Films die öffentliche Sicherheit erheblich stören könne. "Gute Gründe" sprächen aus ihrer Sicht für ein Aufführungsverbot, sagte die CDU-Politikerin. Und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte an, "mit allen rechtlich zulässigen Mitteln" gegen die Weiterverbreitung des Anti-Islam-Films vorzugehen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Innenminster Hans-Peter Friedrich Foto: dpa (Maurizio Gambarini )
Kanzlerin Merkel und Innenminister Friedrich wollen die öffentliche Aufführung des Hetz-Films verhindernBild: picture-alliance/dpa

Recht steht gegen Recht

Eine Ankündigung, die höchstens als Aufruf an den Berliner Senat zu werten sei, meint Christoph Gusy, Staats- und Verfassungsrechtler an der Universität Bielefeld: "Der Bundesinnenminister hat keinerlei Vollzugsmöglichkeiten, um mögliche Gesetze gegen Videos oder Volksverhetzung durch Videos durchsetzen zu können." Für solche Fragen seien gesetzlich die Länder zuständig, im Falle einer Aufführung des Films in Berlin also der Berliner Innensenator und die Verwaltungs- bzw. die Strafgerichte in Berlin.

"Es gibt praktisch keine gesetzlichen Grundlagen, welche die Behörden ermächtigen, in solchen Fällen vorzugehen. Der Schutz religiöser Gefühle ist ausschließlich in Paragraf 166 des Strafgesetzbuches geschützt. Der Paragraf ist aber sehr eng gefasst: Nicht jede Propaganda, nicht jede Verspottung von Religion ist dort untersagt." Sondern nur solche Beschimpfung, die "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", wie es dort wörtlich heißt. Eine Formulierung, die scheinbar weiten Raum lässt für unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten.

Prof. Dr. Christoph Gusy vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte in Bielefeld (Foto: Norma Langohr /Universität Bielefeld)
Christoph Gusy ist skeptisch, ob ein Aufführungsverbot des Films juristisch Bestand hätteBild: Norma Langohr - Pressestelle Universität Bielefeld

Doch Christoph Gusy ist skeptisch, ob die öffentliche Aufführung des Films mit Bezug auf den Paragrafen 166 verboten werden könnte: "Auch der öffentliche Friede darf nicht gegen die Grundrechte des Grundgesetzes verstoßen." Das deutsche Grundgesetz gewichte aber die Meinungs- und Kunstfreiheit sehr hoch. In einem religiös pluralistischen Staat wie der Bundesrepublik bilde die Meinungsfreiheit eine notwendige Basis des Zusammenlebens: "Jeder darf den anderen kritisieren, muss aber auch Kritik hinnehmen, das gilt auch für Religionsgemeinschaften". Die Behörden und die Gerichte müssten demnach immer abwägen zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit der einen und der Religionsfreiheit der anderen.