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Mehr Geld für Asylbewerber

Kay-Alexander Scholz18. Juli 2012

Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Sozialleistungen für Flüchtlinge als verfassungswidrig verworfen. Begründung: Asylbewerber dürfen nicht anders behandelt werden als deutsche Staatsbürger.

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"60 Prozent Menschenwürde? Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" steht auf dem Transparent von Demonstranten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Foto: dapd)
Bild: dapd

Das gegenwärtig noch gültige Asylbewerberleistungsgesetz stammt aus dem Jahr 1993. Es wurde im Kontext einer damals relativ hohen Zahl an Flüchtlingen nach Deutschland eingeführt, um einem Missbrauch entgegenzutreten und die Kosten gering zu halten. Deshalb sollten Flüchtlinge während des Asylverfahrens auch vorrangig Sachleistungen bekommen. Davon sind viele Bundesländer, die für die Umsetzung und damit die Kosten des Gesetzes zuständig sind, später aber abgerückt und auf Geldzahlungen umgestiegen. Allein das Bundesland Bayern hält derzeit noch an reinen Sachleistungen fest. Allerdings bekommen Asylbewerber neben dieser Grundleistung zusätzliche Hilfen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie "sonstige Leistungen".

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit zwei Klagen zur Höhe der Grundleistung beschäftigt und diese in ihrer Urteilsverkündung am Mittwoch (18.07.2012) als "evident unzureichend" bezeichnet.

Übergangsregelung bis zum neuen Gesetz

Bis zu einer Neuregelung des Asylbewerbergesetzes haben die Richter eine Übergangsregelung getroffen, die sich an den Hartz-IV-Leistungen orientiert. Denn das Existenzminimum stehe deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu, heißt es zur Begründung. Die Gewährleistung dieses Existenzminimums wird mit dem Urteil also höher bewertet als die ursprüngliche migrationspolitische Erwägung, die Leistungen niedrig zu halten, um nicht falsche Wanderungsanreize zu schaffen.

Derzeit erhalten rund 130.000 Personen entsprechende Leistungen. Sie haben einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus und sind überwiegend bereits länger als sechs Jahre in Deutschland, stellte das Gericht fest. 63.000 von ihnen befinden sich nach Zahlen des Bundesarbeitsministeriums im Asylverfahren. Dazu kommen beispielsweise Kriegsflüchtlinge und sogenannte Geduldete.

1993 war die damalige Bundesregierung von einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer eines Asylbewerbers von einem Jahr ausgegangen und hatte die Lebenshaltungskosten entsprechend niedriger berechnet.

Rückwirkende Erhöhung

Die Kläger können nun mit mehr Geld rechnen - und zwar rückwirkend zum 1.1.2011. Rückwirkend, weil spätestens nach dem Hartz-IV-Urteil der Gesetzgeber eine Änderung der Berechnung der Leistungen für Asylbewerber ins Auge hätte fassen müssen, heißt es zur Begründung. Konkret bekommt ein allein lebender Asylbewerber nun nicht mehr 224, sondern 336 Euro im Monat.

Der Vorsitzende Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof (Foto: dapd)
Verfassungsrichter Ferdinand KirchhofBild: dapd

Das Bundesarbeitsministerium reagierte positiv auf das Urteil, weil damit "klare Vorgaben für ein neues Gesetzes" gegeben seien. Die Bundesregierung werde nun unverzüglich eine "transparente und realitätsgerechte Neuregelung erarbeiten", sagte eine Ministeriumssprecherin. Einen konkreten Zeitplan wollte sie allerdings nicht nennen.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, mahnte an, die neuen Leistungen sorgfältig und zügig zu berechnen. Sie habe bereits im Jahr 2007 darauf hingewiesen, dass die Beträge erhöht werden müssen.

Grundrecht auf Existenzminimum

Zweiter Hauptkritikpunkt der obersten Richter in Deutschland ist, dass die Geldleistungen im Gesetz von 1993 nicht nachvollziehbar berechnet, sondern geschätzt wurden.

Ein Buch mit Gesetzestexten zum Ausländerrecht (Foto: dapd)
Die Bundesregierung will zügig ein neues Gesetz schaffenBild: dapd

Eine ähnliche Begründung hatten die Richter im Jahr 2010 für ihre Kritik an den Hartz-IV-Gesetzen genannt. Auch beim für deutsche Staatsbürger geltenden Existenzminimum war die Art und Weise der Berechnung als nicht nachvollziehbar kritisiert worden. Eine analoge Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hatten die Richter schon damals angemahnt. Daraufhin setzte das Bundesarbeitsministerium zwar eine sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein. Doch sei man dabei zu keinem Gesamtergebnis gekommen, sagte eine Ministeriumssprecherin nach dem Urteil.

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "richtungsweisende Korrektur". Die bislang herrschende Praxis wäre nicht mit Bestimmungen und Grundsätzen des Völkerrechts vereinbar gewesen.

Lob kam auch von Menschenrechtsorganisationen. Amnesty International begrüßte das Urteil ausdrücklich. "Seit langem war offensichtlich, dass die bisherigen Leistungen nicht ausreichen und diskriminierend sind", erklärte Asylexpertin Diana Engel. "Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht, Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse", sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt. Er forderte, dass Gesetz ganz abzuschaffen - Lebensmittelpakete seien schließlich eine entwürdigende Praxis.

Keine Erhöhung seit 19 Jahren

Im Asylbewerberleistungsgesetz steht, dass die Höhe der Grundleistung einmal jährlich daraufhin zu überprüfen sei, ob diese für eine im Grundgesetz garantierte Existenzsicherung ausreicht. Das allerdings hat seit 1993 keine Bundesregierung geschafft. Seit 1993 aber ist das Preisniveau in Deutschland um rund 30 Prozent gestiegen.

Karlsruhe: Mehr Geld für Asylbewerber

Grünen-Chefin Claudia Roth betonte, ihre Partei fordere bereits seit Jahren die Abschaffung des Gesetzes. Das Urteil sei nun ein "wichtiges und starkes Signal". Ihr Parteikollege Tom Koenigs erklärte, das Urteil zeige erneut die "eklatanten Mängel der deutschen Flüchtlingspolitik" auf.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Gregor Gysi, sagte, das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass sich die anderen Parteien im Bundestag unsozial verhielten und sogar das Grundgesetz verletzten. Gysi mahnte an, wieder zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit zurück zu finden.

FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff schlug vor, auch über eine Arbeitserlaubnis für Asylbewerber in Deutschland nachzudenken. "Das wäre menschenwürdiger und würde auch die Staatskasse entlasten", gab Wolff zu bedenken.

Wie hoch die zusätzlichen Kosten des Urteils sein werden, darüber wollte das Bundesarbeitsministerium noch keine Angaben machen. Mit gravierenden Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sei aber nicht zu rechnen.