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Mehr Datenschutz im Völkerrecht

Mathias Bölinger15. Juli 2013

Die Bundesregierung fordert die Überarbeitung des internationalen Datenschutzrechts. Bisher gültige Bestimmungen auf internationaler Ebene stammen aus der Zeit vor dem Internet.

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Netzwerkkabel am Laptop (Foto: Fotolia/benjaminnolte)
Bild: Fotolia/benjaminnolte

Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt ein internationales Abkommen über den Datenschutz an. Das forderte sie im Interview mit der ARD am Sonntag (14.07.2013). Bereits vor einigen Tagen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine solche internationale Vereinbarung angeregt. Das internationale Recht, so argumentiert die Bundesregierung, hinkt der Realität um einige Jahrzehnte hinterher.

Veraltete Regelungen

Die Regierung möchte ein Zusatzprotokoll zum Pakt für bürgerliche und politische Rechte vereinbaren. Dieser Pakt aus dem Jahr 1966 ergänzt und konkretisiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In dem Text heißt es, dass "niemand willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr" ausgesetzt werden dürfe. Die Verfasser des Textes dürften dabei wohl an die Verwanzung von Wohnungen gedacht haben, an angezapfte Telefonleitungen oder an Hinterzimmer in Poststuben, in denen Briefe geöffnet werden.

Mit dem Datenschutz im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung haben sich die Vereinten Nationen erst viele Jahre später befasst: 1990 verabschiedete die UN-Vollversammlung eine internationale Datenschutzrichtlinie. Darin sind alle Staaten aufgefordert, nationale Datenschutzgesetze zu verabschieden. Sie sollten sicher stellen, dass Daten nur zu klar defininierten und legitimen Zielen erfasst werden. Die Gesetze müssten gewährleisten, dass Datenspeicherungen "öffentlich bekannt gemacht oder der betroffenen Person mitgeteilt" werden. Außerdem legt der Text fest, dass Daten zwischen Staaten, die sich an diese Regelungen halten, "so frei wie möglich zirkulieren" können sollen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag (26.08.2012) in Berlin beim Sommerinterview von der ARD - (Foto: Stephanie Pilick/dpa)
Bundeskanzlerin Merkel: "Auf nationalstaatlicher Ebene können Daten nicht mehr geschützt werden."Bild: picture-alliance/dpa

Wirksamkeit zweifelhaft

Was das für den Umgang mit elektronischer Kommunikation bedeutet, beantwortet der Text allerdings nicht konkret. Denn erst drei Jahre nachdem die Vollversammlung der UN diese Richtlinie verabschiedet hatte, machte der erste Webbrowser das Internet für ein breites Publikum zugänglich. 

Seit Jahren fordern Datenschützer deshalb ein neues Abkommen, das diese Rechte für das Internetzeitalter genauer definiert. Die internationale Datenschutzkonferenz, in der die Datenschutzbeauftragten verschiedener Staaten, Nichtregierungsorganisationen und Vertreter internationaler Organisationen sitzen, forderte die Vereinten Nationen 2005 auf, einen Vertragstext zu entwerfen, "in dem das Recht auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre als vollstreckbare Menschenrechte im Einzelnen aufgeführt werden".

Schrifttafel des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA) vor dem Hauptquartier in Fort Meade, Maryland, USA. - (Foto: picture alliance/dpa)
Sammelt seit Jahren Verbindungsdaten auch in Europa: der US-Geheimdienst NSABild: picture-alliance/dpa

Entwurf in Arbeit

Die Bundesregierung macht sich diese Forderung im Zuge der NSA-Affäre nun zu eigen. Nach eigenen Angaben arbeitet das Justizministerium gerade an einem Entwurf für ein Abkommen, das auch den Zugriff von Geheimdiensten auf Kommunikationsdaten im Internet regeln soll. Einen konkreten Entwurfstext gibt es allerdings noch nicht. Das Aushandeln eines Protokolls dürfte wohl auch noch Jahre dauern.

Ohnehin ist zweifelhaft, ob ein solches Recht im Falle der jetzt enthüllten Aktivitäten des amerikanischen Geheimdiensts wirklich Auswirkungen hätte. Verbindlich wäre das angestrebte Zusatzprotokoll nur für Staaten, die den Text unterzeichnen und ratifizieren. Wenn die USA eine Beschränkung ihrer Geheimdienstaktivitäten ablehnen, brauchen sie nur die Unterschrift unter den Vertrag zu verweigern. In ähnlichen Fällen - etwa dem Zusatzprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe - haben sie genau das getan.