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Politik

31.000 Anträge auf Familienzusammenführung

29. Juli 2018

In den deutschen Vertretungen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei sind die Visa-Abteilungen hoffnungslos überlastet. Eine Botschaft ist besonders gefragt. Generell werden die meisten Anträge jedoch abgelehnt.

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Griechenland - Flüchtlinge protestieren für die Familienzusammenführung vor der Deutschen Botschaft
Bild: picture alliance/AP Photo/P. Giannokouris

Den deutschen Botschaften und Konsulaten in den Syrien-Anrainerstaaten liegen derzeit 31.340 Terminanfragen von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland und beruft sich auf eine Antwort des Auswärtigen Amts (AA) auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen. Allein 22.100 dieser Anträge gingen demnach in der deutschen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut ein.

Mehr Visa-Entscheider

Das Auswärtige Amt kündigte aufgrund der vorliegenden Zahlen personelle Verstärkung in den entsprechenden Ämtern an: "Die Botschaften Amman und Beirut werden kurzfristig einen zusätzlichen Visa-Entscheider erhalten", heißt es in dem Schreiben an Dagdelen.

Libanon - Syrische Flüchtlinge warten in Beirut vor der Deutschen Botschaft
Syrische Flüchtlinge warten in Beirut vor der Deutschen Botschaft, um einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen Bild: picture-alliance/AP/H. Malla

Vom kommenden Mittwoch an, dem 1. August, sollen pro Monat bis zu 1000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus (subsidiäre Schutz) nach Deutschland kommen dürfen. Darauf hatten sich Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen verständigt.

Der subsidiäre Schutz gilt für Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung droht.

Für Menschen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus war der Familiennachzug im März 2016 ausgesetzt worden. Nun sollen Ehepartner und Kinder nachziehen dürfen, Minderjährige können Eltern und Geschwister nachholen.

Die Angehörigen werden laut AA "nach humanitären Gründen" ausgewählt. Dabei könne es sich um eine lang anhaltende Familientrennung handeln, um die Trennung von Familien mit einem minderjährigen Kind, ernsthafte Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit des Familienmitglieds, schwerwiegende Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder schwere Behinderung des Familienmitglieds, heißt es.

"Lotterie zulasten tausender Kinder und Frauen"

Die Abgeordnete der Linken-Fraktion kritisierte dieses Vorgehen scharf. Es sei völlig unklar, nach welchen Kriterien über die Dringlichkeit der Anträge entschieden werde. "Der Familiennachzug gleicht einer Lotterie zulasten Tausender Kinder und Frauen", sagte Dagdelen dem Redaktionsnetzwerk. "Das vorgesehene Personal für solch lebenswichtige Entscheidungen ist völlig unzureichend, und die Ermessensregelung öffnet der Willkür Tür und Tor." Sie beklagte weiter, für viele werde die Zusammenführung der Familien auf Jahre verhindert - das sei weder christlich noch sozial und gefährde auf fahrlässige Weise die Integration.

se/kle (afp, kna)