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Mehmet kehrt zurück

Bettina Marx 16. Juli 2002

Der in die Türkei ausgewiesene Straftäter Mehmet darf nach Deutschland zurückkehren. Ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde am 16.7.2002 vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigt.

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Muhlis A. und sein Anwalt haben Recht bekommenBild: AP

Die Stadt München muss dem jungen Türken, den sie vor vier Jahren wegen schwerer Straftaten ausgewiesen hatte, wieder eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Die Abschiebung des damals Minderjährigen in die Türkei sei rechtswidrig gewesen. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom November 2001.

Berufung bestätigt

Gegen dieses Urteil hatten die Stadt München und die bayerische Landesanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie wollten den jungen Serienstraftäter nicht wieder nach Deutschland einreisen lassen. Denn Mehmet werden zahlreiche schwere Straftaten zur Last gelegt, darunter Raub, Diebstahl und Körperverletzung. Er gilt als äußerst aggressiv, wurde mehrfach von der Schule verwiesen und zeigte als Jugendlicher keinerlei Reue über sein Verhalten.

Mehmets kriminelle Karriere

In Wirklichkeit heißt Mehmet Muhlis A. Mit dem Pseudonym sollte der junge Mann geschützt werden, als er im Alter von 14 Jahren zum ersten Mal mit der deutschen Justiz in Konflikt geriet. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits mehr als sechzig Straftaten begangen. Erst als er mit 14 Jahren die Strafmündigkeit erreicht hatte, konnte er jedoch vor einem Jugendgericht belangt werden. Im Oktober 1998 wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, nachdem er einen Schüler ausgeraubt und misshandelt hatte. Die Stadt München, wo Mehmet lebte, verweigerte ihm daraufhin die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung. Im November 1998 wurde Mehmet in die Türkei abgeschoben. Es war das erste Mal, das damit ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern in die Heimat seiner Eltern abgeschoben wurde. Eine Heimat, die er selbst kaum kannte, denn Mehmet besitzt zwar die türkische Staatsangehörigkeit, er ist jedoch in Deutschland geboren und aufgewachsen.

Mit mehreren Eilanträgen versuchte sich Mehmet gegen die Abschiebung zu wehren und seine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen. Er scheiterte jedoch vor den Gerichten. Erst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab Mehmet im letzten Jahr Recht und erklärte zur Bergründung, dass er als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht habe.

"Ich war ein Depp"

Inzwischen soll sich Mehmet, alias Muhlis A. geläutert haben.
Das jedenfalls glaubt sein Anwalt Alexander Eberth: "Man kann natürlich nie sagen, dass die Probleme gelöst sind bei ihm. Es war ein schwieriger Jugendlicher, aber ich denke, dass er doch genügend Zeit hatte und diese auch dazu genutzt hat, darüber nachzudenken, was seine Fehler waren und warum er so nicht mehr reagieren darf."

Mehmet selbst hatte in der Türkei Reue über sein Verhalten gezeigt. In einer türkischen Tagsezeitung erklärte er: "Ich war ein Depp." Wenn er wieder nach Deutschland einreisen dürfe, wolle er die Abendschule besuchen und als Altenpfleger arbeiten.

Vor Gericht nicht erschienen

Ursprünglich sollte Mehmet zu dem Gerichtstermin nach Deutschland kommen. Von der Münchner Ausländerbehörde erhielt er eine dreitägige Aufenthaltsgenehmigung. Nach Informationen aus der Türkei soll jedoch der Pass des inzwischen 18-Jährigen abgelaufen sein, so dass er nicht ausreisen konnte. Sein Anwalt Alexander Eberth erklärte dagegen, er habe seinem Mandanten geraten, nicht persönlich bei der Verhandlung anwesend zu sein.