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Manning-Urteil auch in Deutschland möglich?

Rachel Baig31. Juli 2013

Dem US-Soldaten Bradley Manning droht wegen schweren Geheimnisverrats eine jahrzehntelange Haftstrafe. Wäre sein Fall in Deutschland verhandelt worden, wäre manches anders gelaufen. Straffrei wäre er nicht geblieben.

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Plakat mit dem Foto von Bradley Manning (Foto: DW/C.Bergmann)
Bild: DW/C. Bergmann

Überall auf der Welt wird der Prozess gegen den US-Soldaten Bradley Manning verfolgt. Er hatte rund 700.000 Geheimdokumente der Internetplattform Wikileaks zugänglich gemacht und muss sich deshalb vor einem Militärgericht in Fort Meade verantworten. Zu Beginn des Prozesses war in den Medien spekuliert worden, dass der 25-Jährige von den Militärrichtern sogar zum Tode verurteilt werden könnte. Nun, nach dem Schuldspruch, droht ihm noch eine hohe Haftstrafe. Wie würde ein Fall Manning in Deutschland behandelt werden?

Zwei Verfahren für Bundeswehrsoldaten

"In Deutschland ist ein Soldat nach Paragraf 14 des Soldatengesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt Hans-Joachim Ahnert, Fachanwalt für Wehr- und Disziplinarrecht. In diesem Rahmen wäre die schwerste Strafe die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, sagt der Jurist der Deutschen Welle. "In dem Fall werden auch das Ruhegehalt und der Dienstgrad aberkannt." Verhandelt werden solche Fälle vor einem speziellen Verwaltungsgericht, dem sogenannten Truppendienstgericht.

Zudem, erläutert Ahnert, übergebe die Bundeswehr viele Fälle auch an die Staatsanwaltschaft. Damit kommt es meist nicht nur zu einem disziplinarrechtlichen Verfahren vor einem Truppendienstgericht, sondern auch zu einem Verfahren vor einem zivilen Strafgericht, das dann auch Haftstrafen verhängen kann.

Urteil wegen Landesverrats wahrscheinlich

Wäre Manning ein Bundeswehrsoldat, könnte er auch in Deutschland dafür bestraft werden, ist Nikolaos Gazeas, Experte für Strafrecht an der Universität zu Köln, überzeugt. "Der Fall Manning könnte juristisch sogar als besonders schwerer Fall des Landesverrats gewertet werden. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren oder - je nach Schwere - auch eine lebenslängliche Haftstrafe vor", sagt Gazeas der Deutschen Welle.

Bradley Manning auf dem Weg zum Militärgericht in Fort Meade, Maryland (Foto: REUTERS/Jose Luis Magana)
Bradley Manning muss mit einer jahrzehntelangen Haft rechnenBild: Reuters

In Deutschland endet jedoch auch eine lebenslange Freiheitsstrafe meist nach 15 Jahren in Haft - im Unterschied zu den USA, wo viele Haftstrafen in Gänze verbüßt werden. "So etwas wie in Amerika, dass dort jahrzehntelange Freiheitsstrafen oder sogar Todesstrafen verhängt werden können, das ist in Deutschland absolut nicht möglich", meint denn auch Rechtsanwalt Ahnert.

Keine Militärgerichte in Deutschland

Dass solche Urteile hierzulande nicht möglich sind, liegt zum einen daran, dass die deutsche Verfassung die Todesstrafe verbietet. Zum anderen gibt es in Deutschland keine Militärgerichte. "Das Land hat ganz furchtbare Erfahrungen mit der NS-Militärjustiz gemacht", sagt Gazeas. "Nach unserem Grundgesetz besteht zwar die Möglichkeit, Militärstrafgerichte zu schaffen - in eingeschränktem Maße - aber es wurde noch kein Gebrauch davon gemacht", weist er auf den Unterschied zu den USA hin. Auch andere Länder haben sich in den vergangenen Jahren von der Militärjustiz zumindest teilweise distanziert.

Informanten können geschützt werden

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Deutschland und den USA ist der Informantenschutz. Erhält in den USA ein Journalist beispielsweise von einem Soldaten Geheimdokumente, so hat der Staat Möglichkeiten, die Quelle zu enttarnen. "Da können Journalisten in Beugehaft genommen werden, wenn sie die Aussage verweigern", sagt Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbands (DJV) im DW-Interview. "In Deutschland haben Journalisten das Auskunftsverweigerungsrecht." Festgeschrieben ist dieses sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten in der Strafprozessordnung.

Hendrik Zörner, Pressesprecher vom Deutschen Journalisten-Verband (Foto: DJV)
DJV-Sprecher Zörner: Informanten genießen in Deutschland SchutzBild: DJV

Darüber hinaus spielt auch das journalistische Berufsethos laut Zörner eine Rolle. "Völlig ungeachtet dessen, ob es sich bei dem Informanten um einen Soldaten oder einen Zivilisten handelt, der Journalist ist verpflichtet, die Anonymität seiner Quelle sicherzustellen." Aber eine gesetzliche Verpflichtung des Journalisten, seine Quelle zu schützen, gibt es nicht. Es obliegt seiner Entscheidung, ob er seine Quelle offenbart.

Aber all diese Schutzmechanismen hätten auch bei dem nun verurteilten US-Soldaten Bradley Manning nicht wirken können: Er wurde nicht verraten, er hat sich in einem Internetchat selbst verraten.