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Scheinvaterschaft: Auskunftspflicht für Mütter

29. August 2016

Väter sogenannter "Kuckuckskinder" sollen künftig leichter den leiblichen Vater ihres vermeintlichen Nachwuchses ausfindig machen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor.

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Vater kniet vor mit Kinderwagen (Foto: www.BilderBox.com)
Bild: Bilderbox

"Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen", sagte Maas in Berlin. Durch das Gesetz sollen unter anderem Männer rechtlich besser gestellt werden, die vermuten, dass sie nicht leiblicher Vater der Kinder in ihrer Familie sind. So sollen künftig Frauen des gesetzlichen, sogenannten Scheinvaters diesem über den leiblichen Vater des Kindes Auskunft geben müssen, so der Justizminister. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Gleichzeitig werden Regressansprüche gegenüber dem leiblichen Vater begrenzt.

Mutter wird zur Auskunft verpflichtet

Konkret soll sich die Auskunftspflicht der Mutter auf Sexualpartner beziehen, die sie während der Empfängniszeit des Kindes hatte. In dem Entwurf, der noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, heißt es wörtlich: "Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat."

Nur wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprächen, solle die Mutter den Namen des leiblichen Vaters verschweigen dürfen. Das müsste im Einzelfall ein Gericht entscheiden. Schwerwiegende Gründe lägen beispielsweise vor, wenn das Persönlichkeitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt würde und die Erteilung der Auskunft daher unzumutbar ist.

Erstattung von Unterhaltskosten auf zwei Jahre begrenzt

Das Gesetz sieht weiter vor, dass der Scheinvater die Erstattung von Unterhaltskosten vom leiblichen Vater rückwirkend nur für zwei Jahre einfordern kann. Diese Begrenzung begründete Maas damit, dass ein Familienleben nicht über viele Jahre hinweg rückabgewickelt werden solle. So habe ein Scheinvater "in der Regel die Abstammung des Kindes zunächst nicht hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt".

Über den Entwurf soll Medienberichten zufolge an diesem Mittwoch im Kabinett abgestimmt werden. Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2015. Dieses hatte entschieden, dass für den bis dahin anerkannten Auskunftsanspruch des Scheinvaters eine eigene, gesetzliche Grundlage notwendig sei. Wie viele "Kuckuckskinder" es in Deutschland gibt, ist unklar. Angaben in Studien schwanken zwischen unter vier und bis zu zehn Prozent aller Kinder.

ww/mak (afp, epd, dpa, kna)