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Politik

Loveparade-Katastrophe landet doch vor Gericht

24. April 2017

Die Nicht-Eröffnung eines Prozesses zum Loveparade-Unglück in Duisburg aus dem Jahr 2010 hatte hohe Wellen geschlagen. Nun kommt die Korrektur: Vor dem Duisburger Landgericht muss ein Strafverfahren eröffnet werden.

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Duisburg Gedenken Loveparade
Der Eingangsbereich zum Techno-Gelände Bild: picture-alliance/dpa

Die Katastrophe von Duisburg 2010 wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht angeordnet, wie ein Sprecher mitteilte. 2010 waren bei einer Massenpanik an einem Tunnel im Eingangsbereich des Loveparade-Geländes in Duisburg 21 Menschen ums Leben gekommen. Mehr als 650 Besucher der Techno-Großveranstaltung wurden verletzt. 

Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters. Doch im April 2016 wies das Landgericht Duisburg die Anklagen gegen die Beschuldigten zurück und begründete die Entscheidung mit mangelnden Erfolgsaussichten. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde ein.

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Tausende Raver versuchen am 24.07.2010 während der Massenpanik vom Gelände zu kommen Bild: picture-alliance/dpa

OLG Düsseldorf geht von Verurteilung der Angeklagten aus 

Das Oberlandesgericht hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Gegensatz zum Landgericht für hinreichend wahrscheinlich. Das Ermittlungsergebnis lege nahe, dass die unzureichende Dimensionierung und die Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems bei der Loveparade 2010 zu der Katastrophe geführt haben, erklärte der Sprecher in Düsseldorf weiter.

Duisburg Loveparade Katastrophe 5 Jahre danach Unglückstunnel
Eine Gedenkstätte für die Opfer der Katastrophe Bild: Getty Images/S. Steinbach

Das Gutachten des Sachverständigen Keith Still sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar. Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.

Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das Landgericht Duisburg festlegen.

se/as (afp, dpa)