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Liberalisierung des Strafrechts in Rumänien abgelehnt

25. Januar 2007

Journalisten kritisieren vor allem einen Verleumdungs- Paragraphen. Dreimal schon wurde Rumänien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Eine geplante Strafrechtsreform scheiterte nun.

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Urteil des Verfassungsgerichts sorgt für ProtsteBild: BilderBox

Das rumänische Verfassungsgericht hat Teile des vom Parlament verabschiedeten reformierten Strafgesetzes abgelehnt. Es handelt sich dabei um die Paragraphen, die vorsahen, dass Beleidigung und Verleumdung nicht mehr strafrechtlich geahndet werden sollten, sondern nur zivilrechtlich. Ein überraschendes Urteil von Seiten der Verfassungsrichter, die mit großer Mehrheit die Ansicht vertraten, eine Aufhebung der Artikel über Verleumdung, Beleidigung und Verunglimpfung des Staates würde denjenigen Verfassungsbestimmungen widersprechen, die die Achtung der Würde, der Ehre und des Privatlebens sowie der Staatssymbole garantieren.

Proteste der Öffentlichkeit

Somit wird das Parlament innerhalb von 45 Tagen die Änderungen im Strafgesetzbuch zurücknehmen müssen. Allein schon die Möglichkeit, wieder auf repressivere Formeln zurückzugreifen, löste in der Öffentlichkeit heftige Proteste aus. Eine der repräsentativen rumänischen Organisationen zur Verteidigung der Menschenrechte, das rumänische Helsinki-Komitee, wies darauf hin, dass die Artikel, die die Verleumdung inkriminieren, oft zur Einschüchterung der Journalisten missbraucht wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in diesem Zusammenhang bereits drei Urteile gegen Rumänien gefällt, als Journalisten auf Grund genau dieser Artikel wegen Verleumdung und Beleidigung verurteilt wurden.

Regierung und Sozialdemokraten bestürtzt

Darauf beriefen sich auch andere Verteidiger der Liberalisierung des Strafgesetzes. Sowohl Politiker der liberal-konservativen Regierungskoalition als auch der sozial-demokratischen Opposition reagierten mit Bestürzung auf das Urteil. Peter Eckstein, Senator des mitregierenden Demokratischen Verbands der Ungarn in Rumänien (UDMR), findet das reformierte Strafgesetzbuch gut und pro-europäisch und kann die Haltung der Verfassungsrichter nicht nachvollziehen. Der Chef des Koalitionspartners Demokratische Partei (PD), Emil Boc, vertritt die Ansicht, dass Verleumdung zivilrechtlich geahndet werden müsse. Der ehemalige Justizminister, Cristian Diaconescu (Sozial-demokratische Partei/PSD), betonte, dass seine Partei die Entkriminalisierung der Verleumdung weiterhin unterstütze.

Gegner der Gesetzesliberalisierung

Gegen die Liberalisierung sprachen sich erwartungsgemäß die nationalistischen und autoritären Parteien aus, wie die Großrumänien-Partei (PRM) oder die Konservative Partei (PC), die das Urteil des Verfassungsgerichts begrüßten. Der Ersteren ging es vor allem um die Verunglimpfung des Staates, da sie auf eine nationalistische Staatssymbolik beharrt. Ebenfalls dagegen waren sämtliche Kritiker der reform-orientierten Justizministerin Monica Macovei, Urheberin des betreffenden Gesetzesentwurfes.

Bei den Debatten gibt es auch einen dritten Standpunkt. Mehrere Juristen sind der Auffassung, das Urteil des Verfassungsgerichts bedeute nicht automatisch die Rückkehr zur Inkriminierung der Verleumdung. Diese Gruppe fordert rasch ein neues Gesetz.

EU: Straßburg letzte Instanz

Eine juristisch ungewöhnliche Situation im neuen EU-Mtigliedstaat Rumänien. Brüssel reagierte verhalten darauf. Friso Roscam Abbing, Sprecher des EU-Justizkommissars Franco Frattini sagte der Deutschen Welle: "Rumänien ist als vollwertiges EU-Mitglied nicht nur Teil einer Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch einer Gemeinschaft der ethischen Werte. In der EU-Menschenrechtscharta, die den klaren Rahmen für die Behandlung dieser Thematik gibt, ist der Respekt der Menschnrechte gesetzlich vorgegeben. Im Zweifelsfall können sich die Betroffenen in letzter Instanz an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden."

Horatiu Pepine, Bukarest, Iulian Tuca, Brüssel
DW Radio Rumänisch, 24.01.2007