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Höhere Leistungen für Asylbewerber

27. August 2014

Asylbewerber erhalten künftig mehr Geld. Das Kabinett setzt mit seinem Gesetzentwurf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das eine menschenwürdige Existenz für Asylbewerber angemahnt hatte.

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Balkone einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Mergentheim
Bild: picture-alliance/dpa

Asylbewerber können künftig mit einer verbesserten finanziellen Unterstützung rechnen. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Reform des sogenannten Asylbewerberleistungsgesetzes. Ein alleinstehender erwachsener Flüchtling bekommt danach rund 352 Euro pro Monat. Am umstrittenen Sachleistungsprinzip wird festgehalten. Dies bedeutet, dass ein Teilbetrag in bar ausgezahlt wird. Zudem soll die Zeit, in der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, von 48 Monaten auf 15 Monate gekürzt werden. Danach werden Leistungen entsprechend der Sozialhilfe gewährt.

Entlastung der Kommunen

Flüchtlinge, bei denen erkennbar ist, dass sie länger in Deutschland bleiben, sollen ganz aus dem Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes gestrichen werden. Diese Regelung soll den Angaben zufolge die Länder und Kommunen um 31 Millionen Euro in 2015 und 43 Millionen Euro jährlich ab 2016 entlasten. Zudem soll die medizinische Versorgung und die Bezahlung der Kosten in Eilfällen garantiert werden. Kinder und Jugendliche haben von Anfang an Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Die Reform bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012. Die Karlsruher Richter hatten darin die bisherige Regelung für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt und eine Neuregelung der Leistungssätze gefordert.

Opposition kritisiert Gesetzentwurf

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) begrüßte den Beschluss. Mit dem Entwurf setze man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins um, erklärte die SPD-Politikerin. Neben angemessenen Leistungen bringe die Reform auch mehr Klarheit in die Vergabe der Leistung.

Scharfe Kritik an der Novelle kam von den Grünen. "Das Asylbewerberleistungsgesetz ist die in Gesetzesform gegossene Diskriminierung von Schutzsuchenden, denn es schreibt die systematische soziale und medizinische Unterversorgung von Asylbewerbern, von Kriegsflüchtlingen und Geduldeten vor", erklärten die flüchtlingspolitische Sprecherin Luise Amtsberg und der Sprecher für Sozialpolitik, Wolfgang Strengmann-Kuhn. Beide forderten erneut, das Gesetz zu streichen.

Ähnlich äußerte sich die Caritas. " Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen, auch für Asylsuchende", erklärte der Präsident des katholischen Hilfswerks, Peter Neher. Wenn der Gesetzgeber nicht zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes bereit sei, müsse zumindest die gesundheitliche Versorgung verbessert werden. Asylbewerber, Geduldete und Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben bisher nur einen Anspruch auf medizinische Notversorgung.

hf/det (dpa, epd)