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Lehman-Gläubiger erhalten Geld zurück

5. März 2014

Die Gläubiger der in der Finanzkrise untergegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers in Großbritannien und Deutschland bekommen ihr Geld komplett zurück: Vor allem für Hedgefonds noch ein gutes Geschäft.

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Zentrale von Lehman Brothers (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die als Insolvenzverwalter für die britische Lehman Brothers International Europe eingesetzte Wirtschaftsprüfungsfirma PwC kündigte am Mittwoch für Ende April eine vierte Ausschüttung an die unbesicherten Gläubiger an. Damit steigt die Rückzahlungsquote auf 100 Prozent.

Von den Zahlungen profitieren vor allem Hedgefonds und andere Finanzinvestoren, die die Ansprüche teils mit großen Abschlägen aufgekauft hatten und nun zum Teil mit dreistelligen Millionengewinnen rechnen können. Insgesamt schüttet Pwc rund 40 Milliarden Pfund an Gläubiger aus.

Auch bei der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG hat die Insolvenzquote Gläubigerkreisen zufolge inzwischen annähernd 100 Prozent erreicht. Zuletzt hatte der deutsche Insolvenzverwalter Michael Frege eine Quote von bis zu 80 Prozent in Aussicht gestellt. Größte Gläubiger der Deutschland-Tochter sind die Bundesbank und der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, die dort jeweils Milliarden im Feuer stehen haben. Die Einlagensicherungsfonds hatte 6,7 Milliarden Euro an Lehman-Kunden - zumeist Großanleger - ausgezahlt. Es war der größte Entschädigungsfall in Deutschland überhaupt. Die Käufer der vor der Finanzkrise beliebten Lehman-Zertifikate sind Teil eines separaten Insolvenzverfahrens in den Niederlanden.

Fünf Jahre danach: die Lehman-Pleite

Die Abwicklung der Londoner Lehman-Tochter gilt als der komplexeste Teil des weltumspannenden Insolvenzverfahrens, weil über London viele Handels- und Investmentgeschäfte in Dutzenden von Ländern abgerechnet wurden. Die Insolvenzverwalter mussten komplizierte Derivate-Geschäfte und Aktientransaktionen aufschnüren. Zudem mussten sie sich zum Teil gerichtlich mit den für andere Landesgesellschaften zuständigen Verwaltern über gegenseitige Ansprüche einigen.

zdh/kle (rtr)