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Lebenslange Haft wegen Völkermordes

29. Dezember 2015

Onesphore Rwabukombe war nicht Handlanger, sondern Täter bei einem Massaker in Ruanda 1994: Zu diesem Urteil ist das Frankfurter Oberlandesgericht im zweiten Anlauf gekommen. Der Genozid-Prozess könnte wegweisend werden.

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Onesphore Rwabukombe am Tag der Schlussplädoyers im OLG Frankfurt (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/M.Becker

"Es war ein unvorstellbares Blutbad, bei dem der Angeklagte knöcheltief im Blut stehend seine Befehle gab", sagte der Vorsitzende Richter Josef Bill in seiner Begründung. Der Staatsschutzsenat stellte im zweiten Prozess gegen den 58-Jährigen fest, dass er als Mittäter für das sogenannte Kirchenmassaker von Kiziguro verantwortlich sei, bei dem im April 1994 mindestens 400 Angehörige der Tutsi-Volksgruppe getötet wurden. Der Ex-Bürgermeister muss lebenslang in Haft. Da das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellte, ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen.

Mangels Aussage des Angeklagten müssten die objektiven Umstände bewertet werden, so Bill. Das Massaker vom 11. April 1994, an dem Rwabukombe beteiligt war, sei beispielhaft für die Massaker während des ruandischen Völkermordes gewesen. Für den vierten Strafsenat hat es sich um Völkermord gehandelt, weil sich die Tat nicht gegen Personen, sondern gegen eine Volksgruppe gerichtet habe.

Massaker mit Macheten und Massenvergewaltigung

Mindestens 400 Menschen, andere Quellen sprechen von 1000, es sind überwiegend Tutsi: Am 11. April 1994 suchen sie Schutz in der Kirche von Kiziguro. Vier Tage zuvor haben die Übergriffe von Ruandas Hutu-Mehrheit gegen die Tutsis im Lande begonnen, die sich bis zum Juli zu einem Völkermord mit bis zu einer Million Opfer ausweiten werden. Dem Kirchengelände von Kiziguro nähren sich nun Hutsi-Milizionäre, Soldaten der ruandischen Streitkräfte und Angehörige der Nationalgendarmerie. Sie dringen in die Kirche ein und töten. Zumeist mit Macheten, Lanzen, Knüppeln, Äxten, Beilen und Hacken. Frauen und Mädchen seien zuvor vielfach vergewaltigt worden.

BGH kassierte erstes Urteil

Diesen Tathergang rekonstruierte das Frankfurter Oberlandesgericht schon im Februar 2014 im Prozess gegen den heute 58-jährigen Onesphore Rwabukombe. Kurz darauf verurteilte es den Ex-Bürgermeister von Kiziguro wegen des Blutbads vom April '94 zu 14 Jahren Haft. Das Urteil (AZ: 5-3 StE 4/10-4-3/10) lautete auf Beihilfe zum Völkermord. Doch der Bundesgerichtshof kippte das Urteil im Mai dieses Jahres. Der BGH hielt eine schwerere Schuld Rwabukombes für möglich. Dem sind nun auch die Richter in Frankfurt gefolgt.

Rwabukombe beteuerte seine Unschuld

Seit Anfang Dezember hatte der vierte Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt erneut geprüft, wie die Rolle des Angeklagten zu werten ist. In ihrem Schlussplädoyer hatte die Anwältin Rwabukombes dessen Täterschaft als nicht erwiesen bezeichnet. Es komme nur eine Verurteilung Rwabukombes wegen Beihilfe infrage, betonte Anwältin von Wistinghausen. Er habe das Blutbad nicht verhindern können, erklärte sie. Zudem habe der frühere Bürgermeister nie die Absicht gehegt, alle in Ruanda lebenden Tutsi vernichten zu wollen. Vielmehr habe sich Rwabukombe selbst nach dem Massaker vom 11. April 1994 dafür eingesetzt, dass Angehörige der Tutsi-Minderheit sicher aus dem afrikanischen Land hätten fliehen können. Entsprechend könne Rwabukombe auch keine "Zerstörungsabsicht" der Volksgruppe der Tutsi nachgewiesen werden, sagte von Wistinghausen. Diese sei aber eine notwendige Bedingung für eine Verurteilung als Täter.

Auch Rwabukombe selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe: "Ich bin unschuldig", betonte er am 23. Dezember vor dem Frankfurter Gericht. Der Völkermord in Ruanda sei "eine Katastrophe". Dazu fehlten ihm die Worte.

Staatsanwaltschaft: "Mittäterschaftlich begangener Völkermord"

Ganz anders die Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer davon ausging, dass der Angeklagte möglichst viele Tutsi ermorden lassen wollte. Rwabukombe forderte demnach am Tatort kraft seiner Autorität als Bürgermeister zum Töten auf und fuhr Täter persönlich dorthin. "Onesphore Rwabukombe ist des mittäterschaftlich begangenen Völkermordes schuldig zu sprechen", forderte Oberstaatsanwalt Jasper Klinge in seinem Plädoyer.

Prozess nach dem "Weltrechtsprinzip"

Völkermord-Verbrechen wiegen so schwer, dass sie nach dem Weltrechtsprinzip überall auf der Welt geahndet werden können. Rwabukombe war 2002 nach Deutschland gekommen und hatte Asyl erhalten. Seit 2010 saß er in Untersuchungshaft. Er wurde nicht nach Ruanda ausgeliefert, da es Zweifel gab, dass er dort ein faires Verfahren bekommen hätte. Der Prozess gegen Rwabukombe wurde in Frankfurt geführt, weil der Angeklagte seit einigen Jahren als Asylbewerber in Hessen wohnt.

tön/fab (epd, dpa)