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Lebenslange Haft für 'Maskenmann'

27. Februar 2012

Der Kindermörder Martin N. muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Stade ordnete zudem Sicherungsverwahrung für den 41-Jährigen ehemaligen Jugendbetreuer im Anschluss an die Haft an.

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Der dreifache Kindesmörder verdeckt im Gericht sein Gesicht mit einem Ordner (Foto: dpa)
Deutschland Stade Richter verkünden Urteil im Maskenmann-ProzessBild: picture-alliance/dpa

Das Landgericht Stade hat den sogenannten Maskenmann Martin N. wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich erkannte die Kammer die besondere Schwere der Schuld und ordnete eine Sicherungsverwahrung an. Der 41-Jährige kann somit nicht vorzeitig nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Drei Jungen ermordet

Mit einer schwarzen Sturmhaube getarnt war Martin N. zwischen 1992 und 2001 nachts in Schullandheime, Zeltlager und Wohnhäuser eingedrungen und hatte kleine Jungen bedroht und sexuell missbraucht. Drei seiner Opfer, den 8-jährigen Dennis R., den 13-jährigen Stefan J. und den 9-jährigen Dennis K., ermordete er.

Erst zehn Jahre nach dem letzten Mord waren die Ermittler dem Täter durch eine Zeugenaussage auf die Spur gekommen. Der ehemalige Jugendbetreuer wurde im April 2011 von der Polizei in Hamburg gefasst. Der gebürtige Bremer legte ein Geständnis ab, das er vor Gericht wiederholte.

as/ml (dpa, dapd, rtr, afp)