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Kroatien lenkt bei EU-Haftbefehl ein

25. September 2013

Im Streit um die Auslieferung mutmaßlicher Straftäter hat das jüngste EU-Mitglied Kroatien jetzt nachgegeben. Alle in der EU gesuchte Straftäter sollen ausgeliefert werden. Der Druck aus Brüssel wurde zu groß.

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Kroatien Justizminister Orsat Miljenic und EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/dpa

Monatelang wurde gestritten, jetzt gibt Kroatien nach. Seine Regierung werde alles in die Wege leiten, um die derzeit in Kroatien geltende Begrenzung des Europäischen Haftbefehls aufzuheben und die Bestimmungen an EU-Recht anzupassen, sagte der kroatische Justizminister Orsat Miljenic nach einem Treffen mit EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel. Das umstrittene Gesetz werde rasch und bedingungslos geändert. Die neue Fassung werde dann "sehr bald in Kraft treten, spätestens am 1. Januar 2014." Der Europäische Haftbefehl werde dann auf alle Verbrechen angewandt, egal wann sie begangen wurden.

Kroatien hatte drei Tage vor seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Juli ein unter dem Namen "Lex Perkovic" bekanntes Sondergesetz verabschiedet, das die Anwendung des Europäischen Haftbefehls auf Straftaten begrenzt, die nach dem August 2002 begangen wurden. Damit wurde zum einen die Zeit der Balkankriege (1991-1995) ausgegrenzt. Zum anderem wurde so die Auslieferung des ehemaligen jugoslawischen Geheimdienstgenerals Josip Perkovic verhindert, der in Deutschland als Auftraggeber eines Mordes an einem jugoslawischen Dissidenten im Jahre 1983 gesucht wird. Betroffen sind noch etwa 20 ähnlich gelagerte Fälle.

Kroatien muss sich an EU-Recht halten

Die EU-Kommission sah in dieser Begrenzung einen Verstoß gegen EU-Recht. Justizkommissarin Reding hatte dem Land zunächst mit dem Entzug von 80 Millionen Euro Fördergeldern gedroht, mit dem die Grenzanlagen des Landes für einen Beitritt zum Schengen-Raum ohne interne Grenzkontrollen fit gemacht werden sollten. Mitte des Monats hatte sie dann ein offizielles Verfahren eingeleitet. Brüssel nutzt dabei eine Schutzklausel aus dem Beitrittsvertrag Kroatiens. Diese erlaubt Strafmaßnahmen, falls das Land europäisches Recht in der Justiz- und Innenpolitik nicht korrekt umsetzt.

Reding zeigte sich erfreut über das Einlenken Zagrebs. Die Vorbereitungen für die Sanktionen liefen jedoch weiter. "Wir erwarten, dass die Erklärung des Ministers nun rasch in Handeln umgesetzt wird – und Handeln heißt in ein Gesetz", sagte die Justizkommissarin. Nur dann werde die Kommission die angedachten Strafmaßnahmen fallen lassen.

gmf/SC (afp, dpa, rtr)