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Kroatien/Bosnien: bald keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr

23. Februar 2006

Zagreb und Sarajewo wollen den Erwerb der Staatsbürgerschaft in einem Staatsvertrag regeln und europäischen Gepflogenheiten anpassen. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll abgeschafft werden.

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In Zukunft gilt: Nur wer dauerhaft in Kroatien lebt, ist KroateBild: dpa

Bislang konnten ethnische Kroaten aus Bosnien-Herzegowina neben ihrer bosnischen auch die kroatische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne dort wohnhaft zu sein. Das gleiche galt umgekehrt auch für kroatische Staatsbürger in Bosnien-Herzegowina. Davon betroffen waren vornehmlich Flüchtlinge und Vertriebene während der Kriege in diesen Ländern. Nach den geplanten Änderungen soll die Staatsbürgerschaft in Zukunft nur noch von jeweils einem Land vergeben werden, die doppelte Staatsbürgerschaft wird nicht mehr möglich sein. Dies kündigte der kroatische Parlamentspräsident Vladimir Seks am Mittwoch (22.2.) an.

Strengere Regeln

Kroaten aus Bosnien-Herzegowina, die bereits die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen, werden diese zwar behalten dürfen. Künftig aber werden weder Kroatien noch Bosnien-Herzegowina doppelte Staatsbürgerschaften akzeptieren. Zudem, so der Standpunkt der kroatischen Regierung, wird die Staatszugehörigkeit nur noch bei grundsätzlich ständigem Wohnsitz und nicht mehr bei vorübergehendem Aufenthalt in Kroatien erteilt. Dies erklärte Parlamentspräsident Vladimir Seks. Er kündigte an, dass die entsprechenden Gesetzes-Entwürfe in der nächsten Sitzungsperiode des Parlaments ab dem 1. März behandelt werden sollen.

Mit diesem Vertrag, erklärte Seks, will sich Zagreb den auch in den EU-Ländern vorherrschenden Verfahrensweisen angleichen und die doppelte Staatsbürgerschaft abschaffen. Auf die Frage, ob Kroaten aus Bosnien-Herzegowina auch weiterhin ihre Stimmen bei den Parlamentswahlen in Kroatien abgeben könnten, antwortete Seks, dies sei eine Frage der Wahlgesetze.

Zweierlei Maß

Seks unterstrich dagegen, dass sich Zagreb der italienischen Initiative widersetze, kroatischen Bürgern italienischer Herkunft, die überwiegend in Istrien leben, die italienische Staatsbürgerschaft zu gewähren. Kroatien sehe in diesem Vorschlag einen Aufruf zu einer erneuten Annexion. Der Parlamentspräsident wies jedoch eine Verknüpfung dieser Frage mit der Frage der doppelten kroatisch-bosnischen Staatsbürgerschaft zurück. Zudem habe sich Kroatien durch die Verfassung verpflichtet, den kroatischen Bevölkerungsteil in Bosnien-Herzegowina besonders zu unterstützen.

Regierungssprecher Ratko Macek bestätigte, dass die Regierung auf ihrer Sitzung am Donnerstag (23.2.) in Bjelovar Innenminister Ivica Kirin ermächtigt habe, den Staatsvertrag mit Bosnien-Herzegowina zu unterzeichnen. Dies solle während des baldigen offiziellen Besuches von Ministerpräsident Ivo Sanader in Sarajewo geschehen.

Gordana Simonovic, Zagreb

DW-RADIO/Kroatisch, 23.2.2006, Fokus Ost-Südost