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Musik

Kraftwerk-Rechtsstreit bald beim Europäischen Gerichtshof?

16. März 2017

Im Plagiats-Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham muss wieder einmal der Bundesgerichtshof entscheiden. Möglich, dass der Rechtsstreit um einen zwei Sekunden langen Beat noch vor dem Europäischen Gerichtshof landet.

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Einflussreiche deutsche Musiker: Kraftwerk
Bild: imago/United Archives

Am Donnerstag (16.03.2017) nahm der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verhandlungen wieder auf: Es geht um den Rechtsstreit, den die berühmte Elektropop-Band Kraftwerk gegen den deutschen Musikproduzenten Moses Pelham entfesselt hatte.

Stein des Anstoßes ist eine zwei Sekunden lange Sequenz aus dem 1977 erschienenen Kraftwerk-Song "Metall auf Metall", die Pelham 1997 sampelte und im Track "Nur mir" mit der Rapperin Sabrina Setlur wiederverwendete. Sampeln ist im Hip Hop gängige Praxis.  

Da Pelham Kraftwerk allerdings nicht um Erlaubnis gefragt hatte, brachte Ralf Hütter, Mitgründer von Kraftwerk, den Fall vor Gericht. Im Jahr 2012 urteilte der Bundesgerichtshofs, dass es sich um den Raub geistigen Eigentums handele.

Moses Pelham Rapper
Moses PelhamBild: AP

Im Mai 2016 wurde das Urteil jedoch vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Begründet wurde diese Entscheidung dadurch, dass Kraftwerk keine finanziellen Nachteile durch dieses Sampling erfahren hatte - und dass das BGH-Urteil die schöpferische Freiheit zu sehr einschränke.

Absurd kleinteilig?

Der Fall liegt nun abermals dem Bundesgerichtshof vor. Die Verfassungsrichter haben die Bundesrichter angewiesen, ihre Rechtsprechung aus dem Jahr 2012 zu überarbeiten - mit dem Ziel, das Antiplagiat-Gesetz so auszulegen, dass das Recht auf schöpferische Freiheit nicht dadurch beeinträchtigt wird.

20 Jahre Rechtsstreit um zwei Sekunden Klang mag auf dem ersten Blick absurd kleinteilig wirken. Der Fall wird jedoch international mit Interesse verfolgt, denn es geht dabei um die Frage: Wo fängt das Plagiat an - vor allem im digitalen Zeitalter?

Eine weitere Instanz dürfte sogar bald damit befasst sein, sollte der BGH den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten genau diesen Schritt empfohlen und damit der Tatsache Rechnung getragen, dass das Urheberrecht seit 2002 auf europäischer Ebene geregelt wird. Der BHG will sein Urteil am 1. Juni verkünden.

rf/rey (dpa/afpd)