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Sexualstrafrecht in Schweden

8. Februar 2011

Hat der Wikileaks-Boss Julian Assange in Schweden möglicherweise zwei Frauen vergewaltigt? Ist die Auslieferung des Australiers aus Großbritannien zulässig? Komplexe Fragen, auf die es je nach Land andere Antworten gibt.

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Julian Assange (Foto: AP)
Will nicht nach Schweden: Julian AssangeBild: AP

Die beiden EU-Staaten Schweden und Großbritannien erkennen den "Europäischen Haftbefehl" an. Der ermöglicht eine schnelle Auslieferung von Tatverdächtigen, auch ohne dass die Vorwürfe gegen den Verdächtigen im abschiebenden Staat langwierig geprüft werden müssten. Vergewaltigung, die die schwedische Staatsanwaltschaft mit hinreichendem Anfangsverdacht dem Computer-Spezialisten Julian Assange unterstellt, findet sich auf der anerkannten Liste der Straftaten, die einen Europäischen Haftbefehl rechtfertigen. Die britischen Richter, bei den Assange Beschwerde eingelegt hat, müssen also nicht prüfen, ob er in Schweden im August 2010 tatsächlich zwei Frauen vergewaltigt hat. Sie müssen nur prüfen, ob der schwedische Auslieferungsantrag plausibel ist.

Allerdings verstehen die Richter verschiedener Länder unter dem Begriff Vergewaltigung durchaus unterschiedliche Tatbestände. In Deutschland müsste der Täter sein Opfer mit Gewalt zum Beischlaf zwingen. In Schweden ist auch Sex ohne Kondom, dem der Sexualpartner nicht zustimmt, bereits eine Vergewaltigung. In Großbritannien ist das Gesetz noch strenger. Hier reicht es, wenn ein Sexualpartner Nein sagt. Dann ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, falls der Beischlaf dennoch vollzogen wird.

Plakat mit Julian Assange, vor dem ein britischer Polizist steht (Foto: picture-alliance/dpa)
Demonstration für Assange in London bei seiner ersten Anhörung im Dezember 2010Bild: Picture-Alliance/dpa

Keine Anklage, nur Befragung

Gegen Julian Assange, der australischer Staatsbürger ist, liegt in Schweden noch keine Anklage vor. Er soll von der zuständigen Staatsanwältin befragt werden. Sobald er schwedischen Boden betritt, würde der 39-jährige Wikileaks-Gründer in Untersuchungshaft genommen. Alle vierzehn Tage würde er angehört und die Haftgründe würden überprüft. Bis es tatsächlich zu einer Anklage oder einer Einstellung des Verfahrens käme, können im schwedischen Rechtssystem Monate vergehen. Ob Assange so lange in Untersuchungshaft bleiben müsste, ist unklar.

Assange bestreitet die Vorwürfe

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gründen sich auf die Aussagen der beiden mutmaßlichen Opfer. Eine Frau behauptet, Assange habe sie mit einem defekten Kondom penetriert. Die andere Frau behauptet, der Wikileaks-Boss habe sie im Schlaf ohne Kondom penetriert. Zuvor hatten beide einvernehmlich Sex mit Kondom.

Julian Assange weist die Behauptungen zurück. Das Ganze sei eine Schmutzkampagne, hinter der die USA steckten. Die Vereinigten Staaten wollte Rache für die Veröffentlichung der geheimen US-Dokumente nehmen, mit denen die Interseite Wikileaks seit Monaten für Schlagzeilen sorgt.

Mike Huckabee (Foto: AP)
Ex-Kandidat für das Weiße Haus, Mike Huckabee, fordert Todesstrafe für AssangeBild: AP

Auslieferung an die USA?

Ein Auslieferung aus Schweden in die USA ist eher unwahrscheinlich. Das Justizministerium sucht nach wie vor eine rechtliche Grundlage für ein Verfahren, das einen Auslieferungsantrag überhaupt rechtfertigen würden. Noch gibt es keine Anklage in den USA. Der Tatbestand der Spionage ist nach Einschätzung von US-Justiziminister Eric Holder wahrscheinlich nur schwerlich aufrecht zu erhalten. Schließlich haben Assange und Wikileaks nicht selbst Dokumente entwendet, sondern diese nur veröffentlicht. Die Aktivitäten von Wikileaks fallen höchstwahrscheinlich unter den ersten Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit umfassend schützt.

Die Kritik der USA an Assange, er sei ein Staatsfeind oder gar ein Terrorist, war laut, aber wahrscheinlich kein hinreichender Grund für eine Auslieferung. Sollte in den USA noch Anklage erhoben werden, die sich auf Taten stützt, die sowohl in den USA als auch in Europa strafbar sind, dann könnte Assange aus Schweden, aber genauso gut auch aus Großbritannien ausgeliefert werden. Nach Auskunft des schwedischen Justizministeriums sind seit dem Jahr 2000 fünf Personen aus Schweden in die USA ausgeliefert worden. Großbritannien lieferte seit 2007 hauptsächlich wegen Terrorverdachts 23 Menschen an die Amerikaner aus.

Auch in seiner australischen Heimat wäre Julian Assange nicht in jedem Fall vor Auslieferung in die USA geschützt. Je nach Schwere des vorgeworfenen Vergehens würde das 1988 geschlossene Auslieferungsabkommen zwischen Australien und den USA greifen.

Autor: Bernd Riegert (dpa, rtr, dpad)
Redaktion: Nicole Scherschun