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Signal für eine faire Justiz

Dirke Köpp10. Juli 2012

14 Jahre Gefängnis für einen Kriegsfürsten. Ein mildes Urteil? Doch es geht nicht darum, möglichst drakonische Strafen zu verhängen, die den Erwartungen einer empörten Allgemeinheit entsprechen, meint Dirke Köpp.

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Die Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) haben ihr Urteil im Fall des kongolesischen Kriegsverbrechers Thomas Lubanga Dyilo gesprochen: 14 Jahre Haft. Die spontane Reaktion darauf ist: 14 Jahre nur? Das ist viel zu wenig. Im März hatten die Richter in Den Haag Lubanga wegen des Einsatzes von Kindersoldaten schuldig gesprochen. Der 51-Jährige soll in den Jahren 2002 und 2003 im Ostkongo Kinder als Soldaten rekrutiert und bei Kämpfen eingesetzt haben. Ein Strafmaß war damals nicht verkündet worden. Doch Prozessbeobachter rechneten mit einer lebenslangen Strafe, die Anklage forderte 30 Jahre.

Dirke Köpp, Leiterin der Französischen Redaktion der DW (Foto: Matthias Müller/DW)
Dirke Köpp, Leiterin der Französischen Redaktion der DWBild: DW

14 Jahre Gefängnis also für einen Kriegsfürsten, der mit seiner Kinderarmee Unschuldige terrorisierte, der Leid und unzählige Menschenleben auf dem Gewissen hat. Und von diesem Strafmaß werden Lubanga noch einmal sechs Jahre abgezogen, da er bereits seit 2006 in Untersuchungshaft sitzt. Nach dieser Rechnung wird der jetzt 51-Jährige also in acht Jahren bereits wieder auf freiem Fuß sein. Und dann? Könnte Thomas Lubanga Dyilo bequem in den Ostkongo zurückkehren, seine alten Kontakte wieder aufleben lassen und weiter sein Unwesen treiben. Er wäre nicht mal 60 Jahre alt. Eine Schreckensvorstellung nicht nur für seine Opfer, sondern auch für viele Hilfsorganisationen und alle, die Frieden im Ostkongo wollen. Hinzu kommt, dass er einzig für die Rekrutierung von Kindersoldaten bestraft wird, nicht aber dafür, dass er vergewaltigt hat und Sexsklavinnen gehalten haben soll.

Keine leichte Beweisführung

In den Augen juristischer Laien mögen Urteile der internationalen Strafjustiz häufig zu mild ausfallen. Und die Richter des IStGH haben sich viel Zeit genommen, bis zu ihrem ersten Urteil und der Verkündung der Strafe gegen Lubanga Dyilo. Das ist richtig: Denn auch das einzige ständige Weltgericht zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen muss seine juristische Verantwortung wahrnehmen.

Es geht nicht darum, möglichst schnell möglichst drakonische Strafen zu verhängen, die den Erwartungen einer empörten, ungeduldigen Allgemeinheit entsprechen. Nein, das Gericht muss alle Indizien für und wider den Angeklagten gründlich prüfen – so wie Justitia es verlangt. Und das nimmt in einem Land wie der Demokratischen Republik Kongo und einem schwer durchschaubaren Konflikt wie dem im Ostkongo sicher mehr Zeit in Anspruch als anderswo, und es mögen auch Unsicherheiten bestehen bleiben. Hinzu kommt, dass es im Prozess immer wieder Zweifel daran gab, ob die Zeugen – vor allem Kinder – wahrheitsgetreu und unabhängig aussagen. Das Gericht rechnete Lubanga darüber hinaus an, mit der Justiz kooperiert zu haben, obwohl er selbst auf unschuldig plädierte.

Wegweisendes Urteil

Mit diesem eher mild erscheinendem Urteil tragen die Richter also verschiedenen Tatsachen Rechnung: den verworrenen Umständen des ostkongolesischen Kriegsgebietes, den Zweifeln an den Zeugenaussagen, und vielleicht auch der Kritik, das Gericht verfolge in erster Linie mutmaßliche afrikanische Kriegsverbrecher und lasse andere unbehelligt.

Und doch ist diese Haftstrafe wichtig und wegweisend: Sie ist ein unmissverständliches Signal an alle mutmaßlichen Kriegsverbrecher, dass sie zwar mit einem fairen Prozess rechnen können, nicht aber damit, dass ihre Taten ungesühnt bleiben. Sorge dafür zu tragen, was Lubanga nach dem Absitzen seiner Strafe tut, ist – auch wenn man es bedauern mag – hingegen nicht Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofes.