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Kommentar: Kenias Kalkül ist gefährlich

Andrea Schmidt11. September 2013

Nach dem Parlament hat nun auch der Senat dem Austritt Kenias aus dem sogenannten "Römischen Statut" des Internationalen Strafgerichtshofs zugestimmt. Kein gutes Omen für Gerechtigkeit in Afrika, meint Andrea Schmidt.

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Die kenianischen Politiker wissen: Der Austritt ihres Landes aus dem Römischen Statut, der vertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 122 Staaten hat keinen Einfluss auf die laufenden Verfahren gegen Staatspräsident Uhuru Kenyatta, seinen Stellvertreter William Ruto und den mitangeklagten Radiojournalisten Joshua Sang. Ihnen wird vorgeworfen, Drahtzieher der Gewaltexzesse nach den umstrittenen Wahlen von 2007 zu sein. Damals waren über eintausend Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben worden. Alle drei Angeklagten plädieren auf unschuldig.

Andrea Schmidt, Leiterin der Kisuaheli-Redaktion (Foto DW/Per Henriksen)
Andrea Schmidt, Leiterin der Kisuaheli-RedaktionBild: DW

Was soll also das ganze Theater? Die jetzige Regierungskoalition - mit Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments - hatte schon während des Wahlkampfs Anfang des Jahres gegen eine "Bevormundung" durch den Westen Stimmung gemacht. Die mutmaßlichen Drahtzieher der damaligen Menschenrechtsverbrechen stilisieren sich heute als Opfer und werfen dem IStGH Neo-Kolonialismus vor. Ihre Begründung: Der IStGH verfolge bis heute nur Ermittlungsverfahren in afrikanischen Ländern. Dabei vergessen sie, dass Kenia es versäumt hat, die Gräueltaten selbst fristgerecht aufzuarbeiten. Nur weil die nationale Strafgerichtsbarkeit untätig war, wurde Den Haag aktiv und sammelte Zeugenaussagen. Dabei wurden seine mühseligen Recherchen vor Ort immer wieder massiv behindert. Inzwischen ziehen zahlreiche Zeugen aus Angst ihre Aussagen zurück. Andere verschwinden spurlos oder werden tot aufgefunden.

Afrika kann die Probleme nicht alleine lösen

Sogar auf dem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union im Mai, bei den Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen der AU, stellten sich die Staatsoberhäupter gegen das Weltstrafgericht und schlugen sich auf die Seite der kenianischen Regierung. Sie warfen dem IStGH Diskriminierung und einseitige Verfolgung von afrikanischen Politikern vor. Der gemeinsame Tenor: Afrika könne seine Probleme alleine lösen. Aber genau das schaffen viele Länder nicht.

Vergessen scheint auch, dass zahlreiche afrikanische Menschenrechts- und zivilgesellschaftliche Organisationen an der Ausarbeitung des Römischen Statuts aktiv mitgearbeitet haben, weil sie die Straflosigkeit von Menschenrechtsverbrechen nicht mehr hinnehmen und deren Ahndung durch den internationalen Strafgerichtshof sicherstellen wollten. Kenia hatte am 15. März 2005 das Römische Statut unterschrieben. Der Austritt daraus ist für die Opfer und ihre Familien ein Schlag ins Gesicht. Für künftige Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeutet es, dass die Täter sich sicher wähnen können, dass sie nicht belangt werden.

Bis zu einer Verurteilung gilt zunächst die Unschuldsvermutung für alle Angeklagten. Die mutmaßlichen Täter aus Kenia haben keine Alternative: Sie müssen mit dem Internationalen Strafgerichtshof kooperieren. Eine Weigerung würde zu Haftbefehlen führen. Der Präsident und sein Stellvertreter könnten dann nicht mehr zu internationalen Konferenzen reisen. Oder nur noch in Staaten, die ebenfalls den IStGH ignorieren. Sie riskierten wirtschaftliche Sanktionen, internationale Ächtung und die Gefahr zu einem Paria-Staat zu werden. Der Sudan ist bislang das einzige Land mit einem aktiven Präsidenten, gegen den ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt.

Straffreiheit darf nicht sein

Ob das politische Kalkül der kenianischen Politiker aufgeht, dass sich weitere afrikanische Staaten dem Statut entziehen, wird sich zeigen. Der autokratische Staatspräsident Ugandas, Yoveri Museveni, hat schon Rückendeckung gegeben. In die Hände spielt den Anti-IStGH-Lobbyisten, dass selbst die Weltmacht USA, aber auch Russland und China dem Statut nicht beigetreten sind.

Fatou Bensouda, die Chefanklägerin, muss jetzt ein faires Verfahren garantieren und stichhaltige Beweise vorlegen. Scheitert sie, wäre das nicht nur ein fatales Zeichen für die Opfer und deren Angehörige, sondern ein schwerer Rückschlag im Kampf um Menschenrechte insgesamt. Ein Scheitern hätte eine schwere Krise, wenn nicht sogar das Aus für den Internationalen Strafgerichtshof zur Folge, der im Auftrag der 122 Unterzeichner-Staaten die schwersten Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufklären soll. Es würde der Straffreiheit von Kriegsverbrechern, Hetzern und Anstiftern Tür und Tor öffnen. Das darf nicht passieren.