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Klage gegen Memorial

Egor Winogradow, Moskau 13. Oktober 2014

Der Menschenrechtsorganisation "Memorial" in Russland droht im November eine gerichtlich angeordnete Schließung. Ihr Leiter Arseniy Roginskiy erklärt, was hinter den Vorwürfen der russischen Regierung steht.

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Russland Runder Tisch NGO-Kontrollen
Bild: DW/V. Izotov

Deutsche Welle: Welche Vorwürfe erhebt das russische Justizministerium gegen "Memorial"?


Arsenij Roginskij: Um zu verstehen, worum es geht, muss man zunächst wissen, dass in Russland mehrere Organisationen Namens "Memorial" registriert sind. Die eine ist die internationale Gesellschaft "Memorial" und die andere ist die historische und karitative Bildungs- und Menschenrechtsorganisation "Memorial". Aus rechtlicher Sicht sind das zwei eigenständige Organisationen.

Das Justizministerium reichte Klage beim Obersten Gerichtshof gegen die zweite Organisation, also die Menschenrechtsgruppe "Memorial" ein, die in Russland seit 1992 offiziell registriert ist. Bis heute sind unter ihrem Dach viele Verbände in verschiedenen Regionen Russlands tätig.

Die aktuellen Streitigkeiten beziehen sich auf die Frage, ob die Netzwerkstruktur von "Memorial" (aus rechtlicher Sicht – Red.) zulässig ist. Laut russischem Justizministerium müssen deren regionale Verbände in ihrem offiziellen Titel das Wort "Filiale" tragen. Nur in diesem Falle seien sie berechtigt, den formalen Status einer regionalen Organisation zu erhalten.

Arseni Roginskij Leiter der Gesellschaft Memorial
Arseni Roginskij Leiter der Gesellschaft "Memorial"Bild: DW/E. Winogradow

Es muss aber klargestellt werden, dass "Memorial" von unten aufgebaut worden ist. Das heißt, die verschiedenen regionalen Verbände haben gemeinsam entschieden, eine landesweite Organisation zu gründen. Bis zum Jahr 2012 gab es keine Fragen zu diesem Modell, das übrigens auch in unserem Statut festgelegt ist. Ich weiß wirklich nicht, warum das Justizministerium 20 Jahre nach der Gründung plötzlich Zweifel an dem rechtlichen Status von "Memorial" in Russland hat. Und das, obwohl die Gesellschaft immer noch die gleichen regionalen Organisationen umschließt und obwohl das Gesetz sich in diesem Bereich gar nicht geändert hat.

Hinter der Klage des Justizministeriums steht also rein formal kein Vorwurf der "politischen Tätigkeit"?

Der steht weder in der Klage des Justizministeriums noch in dem Bescheid, den wir vom Obersten Gericht erhalten haben. Im Gegensatz zu dem Fall 2012, als das Gesetz über "ausländische Agenten" verabschiedet wurde: Damals waren die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium schon speziell auf der Suche nach Anzeichen von "politischer Tätigkeit" in der Arbeit von "Memorial". Aber das war ein Ausnahmefall.

Glauben Sie, dass der aktuelle Versuch, "Memorial" zu schließen, eine Fortsetzung der Kampagne zur Enthüllung von "ausländischen Agenten" ist?

Klar vermuten wir, dass das so ist, obwohl das niemand mit Sicherheit sagen kann. Ich habe keine Ahnung, was in den Köpfen der Beamten vorgeht. Doch es gibt noch ein interessantes Detail, das dafür spricht, dass es tatsächlich einen "Auftrag" für eine Kampagne gegen "Memorial" gibt. Nach den vorherigen Gerichtsverfahren, die uns verpflichtet hatten, unsere Struktur zu ändern, haben wir den Behörden eine Antwort geschickt. Darin steht, dass laut unserem Statut eine derartige Umstrukturierung nur dann möglich ist, wenn das auf einer Konferenz von Vertretern aller regionalen "Memorial"-Organisationen entschieden wird.

Anfang September haben wir dem Justizministerium mitgeteilt, dass so eine Konferenz in der letzten November-Woche stattfinden wird. Das Merkwürdige ist, dass der Oberste Gerichtshof eine Anhörung über die Klage des Justizministeriums für den 13. November, also eine Woche vor dem Tag der Konferenz, bestimmt hat. Man bekommt also schon den Eindruck, dass das Justizministerium seine Hand im Spiel haben könnte.

Wie schätzen sie die Chancen der Klage gegen "Memorial" am Obersten Gerichtshof ein?

Die Anklage des Justizministeriums ist völlig unbegründet. Nicht umsonst haben wir bisher in Bezug auf unseren Fall keinerlei Begründung der Klage mit direktem Bezug auf das Gesetz erhalten. Aber bei ähnlichen Verfahren haben sich die Gerichte auf die Seite des Justizministeriums gestellt. Das könnte nun auch passieren. Dennoch hoffen wir, dass der Oberste Gerichtshof bei der Überprüfung der Klage größeren Respekt vor dem Gesetz und der Verfassung zeigen wird, als die unteren Gerichte. Zusätzlich wird die russische "Memorial"-Gesellschaft in der nahen Zukunft eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof schicken.

Das Interview wurde von Egor Winogradow in Moskau geführt.

Die russische Organisation "Memorial" ist eine der ältesten und gilt international als eine der renommiertesten NGOs in Russland. Das Netzwerk aus Dutzenden Verbänden setzt sich zum einen für die Aufarbeitung der Verbrechen der sowjetischen Diktatur ein, zum anderen für den Schutz und die Wahrung der Menschenrechte. Das russische Justizministerium hat wegen eines Streits über den Status regionaler Memorial-Gruppen die Schließung der Dachorganisation beantragt.