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Politik

Klöckner will das Kükentöten stoppen

9. September 2020

Die Empörung über Fotos oder Fernsehbilder von geschredderten Küken ist regelmäßig groß. Doch dann geschieht in der Regel - nichts. Nun will die Bundesregierung dies ändern.

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Bild: picture-alliance/Sonja von Brethorst/TiHo/dpa

Mit dem massenhaften Töten männlicher Küken in der Legehennen-Zucht in Deutschland soll Ende kommenden Jahres Schluss sein. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) will die Praxis ab dann verbieten. Ihr Haus verweist darauf, dass alternative Verfahren marktreif seien, um das Geschlecht im Ei zu bestimmen und männliche Küken gar nicht schlüpfen zu lassen. Noch werden 45 Millionen Küken jährlich getötet, die keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2019 entschieden, dass die umstrittene Praxis nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist.

Und die Eier aus dem Ausland?

Bauernpräsident Joachim Rukwied sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich sehne den Tag herbei, an dem dieses Thema endlich Geschichte ist. Praxistaugliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung sollten schnellstmöglich flächendeckend zum Einsatz kommen." Wichtig sei, dass die gesetzliche Regelung nicht durch den Einkauf von Eiern im Ausland unterlaufen werde.

In der "Rheinischen Post" forderte Klöckner die Bürger auf, künftig auch auf Eier aus dem Ausland zu verzichten, wenn die Tiere dort weiterhin geschreddert würden. Das Verfahren sei ethisch nicht vertretbar. Deutschland wolle weltweit Vorreiter werden. Die Ministerin verteidigte die Übergangszeit bis Ende 2021. Ein Verbot mache nur Sinn, wenn der Branche eine Alternative zur Verfügung stehe, begründete sie.

Ruf nach EU-Recht

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft erklärte, die Branche wolle den Ausstieg aus dem Kükentöten lieber heute als morgen. "Das Gesetz darf aber nicht den Eindruck erwecken, eine kurzfristige Lösung bis Ende 2021 sei völlig unproblematisch möglich", sagte Präsident Friedrich-Otto Ripke. Im freien EU-Warenverkehr könnten zum Beispiel polnische oder niederländische Brütereien weiterhin männliche Küken am ersten Lebenstag töten und Eier hier anbieten. Nur EU-Recht könne dieses Dilemma auflösen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU)
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU)Bild: picture-alliance/dpa/C. Koall

Um das Kükentöten zu vermeiden, sind zwei Verfahren entwickelt worden. Bei der einen Methode wird einige Tage lang bebrüteten Eiern durch ein winziges Loch etwas Flüssigkeit entnommen, um das Geschlecht zu bestimmen. Weibliche Küken werden ausgebrütet, männliche nicht. So erzeugte Eier werden bereits in Supermärkten angeboten. Beim zweiten Verfahren wird ein spezieller Lichtstrahl ins Ei-Innere geschickt, wie das Ministerium erläutert. Das Geschlecht wird dann durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt.

Was ist ein vernünftiger Grund?

Laut Bundesverwaltungsgericht ist das Kükentöten nur noch so lange zulässig, bis gut funktionierende alternative Verfahren zur Verfügung stehen. Das Tierschutzgesetz besagt in Paragraf 1, dass niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund" Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Die Frage war, ob wirtschaftliche Interessen der Hennenzüchter ein solcher vernünftiger Grund sein können. Dazu hatten die Bundesrichter festgestellt, dass die Belange des Tierschutzes schwerer wiegen.

SPD und Grüne fordern nun weitere Schritte. Es brauche eine Haltungskennzeichnung für Eier auch in verarbeiteten Produkten, da dort weiterhin in großem Umfang Eier von Hühnern aus Käfighaltung eingesetzt würden.

ml/rb (dpa, KNA)