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Kirgisistan soll über Verfassung abstimmen

20. September 2007

Das kirgisische Verfassungsgericht hat die letzten Grundgesetz -Änderungen des Landes rückgängig gemacht. Nun hat Präsident Bakijew einen Volksentscheid angesetzt - über einen Entwurf, den noch niemand kennt.

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Droht Kirgisistan eine Staatskrise?

Geklagt gegen die letzten Verfassungsänderungen hatten die oppositionellen Abgeordneten Kabaj Karabekow und Melis Eschimkanow. Das Verfassungsgericht gab ihnen Recht und erklärte damit die im November und Dezember vergangenen Jahres vom Parlament verabschiedeten Landes-Verfassungen für ungültig. Laut Urteil hatten die Gesetzgeber ihre Vollmachten überschritten. Eine Verfassung hätte per Referendum angenommen werden müssen, und zwar erst nach einer Begutachtung des Entwurfs durch das Verfassungsgericht, was nicht geschehen sei. Somit ist Kirgisistan zu der Verfassung aus dem Jahr 2003 zurückgekehrt.

Änderung des Wahlgesetzes umstritten

Eine neue Verfassung und ein neues Wahlgesetz soll nun mit einem Volksentscheid angenommen werden, den Präsident Bakijew am Mittwoch (19.9.) in einer Rede vor dem Parlament angekündigt und mit einem entsprechenden Erlass noch am selben Tag für den 21. Oktober angesetzt hat. Abgestimmt werden soll über eine vom Staatsoberhaupt vorgelegte Fassung des Grundgesetzes, die allerdings noch niemand zu Gesicht bekommen hat.

Bekannt ist nur, dass Bakijew die Wahl des Parlaments ausschließlich nach Parteilisten anstrebt. Viele jetzige Abgeordnete, die über Wahlkreise ins Parlament eingezogen sind, haben sich bereits gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Der Vizepräsident des kirgisischen Parlaments, Kubanytschbek Isabekow, meint, das Land sei für Wahlen nach Parteilisten noch nicht reif.

Land in der Sackgasse

Bakijew sprach vor den Parlamentariern viel über Wirtschaftsprogramme, über die Notwendigkeit, die Armut zu bekämpfen. Aber alle hatten in erster Linie eine Reaktion des Staatsoberhaupts zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts gewartet. Nicht vergeblich. Bakijew sagte, das Land sei in eine Sackgasse geraten. Der Ausweg sei das Referendum am 21. Oktober. Jetzt wird in Kirgisistan mit Spannung die Veröffentlichung von Bakijews Verfassungsentwurf erwartet.

Unter den Abgeordneten gibt es durchaus Gegner einer Volksbefragung. Iskach Masalijew erklärte, die Bürger würden sowieso den Entwurf einer neuen Verfassung nicht studieren. Deswegen würde die Abstimmung, bei der es nur um Ja und Nein gehe, sinnlos sein. Andere Abgeordnete betonen, dass nach dem Urteil des Verfassungsgerichts in Kirgisistan die Regierung, Gerichte und die Zentrale Wahlkommission nicht mehr legitim seien, da diese Organe nach der nun für ungültig erklärten Verfassung gebildet wurden. Als illegitim könnten auch zahlreiche Erlasse des Präsidenten betrachtet werden.

Krise und Neuwahlen unvermeidlich?

Unterdessen versuchte das Parlament, das Urteil des Verfassungsgerichts zu annullieren. Die Abgeordneten sprachen mehreren Richtern das Misstrauen aus. Die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Tscholpon Bajekowa, erklärte daraufhin, das Parlament überschreite seine Vollmachten. Sie wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an Präsident Bakijew.

Nach Ansicht des kirgisischen Politologen Marat Kasakpajew führt diese Situation das Land tatsächlich in eine rechtliche Sackgasse. Eine Krise sei nicht mehr zu vermeiden: "Dies zeigt, dass die Verfassungsreform vorerst gescheitert ist. Wir haben zweifelsohne einen Rückschlag erlitten." Das Einzige, was man feststellen könne, so Kasakpajew, sei, dass Präsident Bakijew sich selbst alle verloren gegangenen Vollmachten wieder herstelle. Dem Politikwissenschaftler Sajnidin Kurmanow zufolge könnte die jetzige Lage mit der Auflösung des Parlaments enden, denn gemäß der Verfassung aus dem Jahr 2003 habe der Präsident das Recht dazu. Überhaupt seien, so Kurmanow, Neuwahlen nicht mehr zu vermeiden.

Witalij Katargin, Bischkek
DW-RADIO/Zentralasien, 19.9.2007, Fokus Ost-Südost