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Kiramvu: "Pressegesetze sind willkürlich"

Marie-Ange Pioerron2. Mai 2013

Der 3. Mai ist der Tag der Pressefreiheit. In Burundi fürchten Medien und Journalisten Repressionen, wenn demnächst das umstrittene neue Pressegesetz in Kraft treten sollte, erklärt Korrespondentin Domitille Kiramvu.

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Domitille Kiramvu, Korrespondentin der DW in Burundi. (Foto: Iteka Florian/DW)
Domitille KiramvuBild: DW

DW: Ist die Pressefreiheit in der Verfassung Ihres Landes verankert?

Domitille Kiramvu: Zumindest mittelbar - in Artikel 31 heißt es nämlich: "Die Redefreiheit ist garantiert. Der Staat respektiert die Freiheit der Religion, der Gedanken, des Gewissens und der Meinung." Etwas weiter gefasst ist sie auch durch Artikel 19 geschützt: "Die erklärten Rechte und Pflichten sind unter anderem durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert."

Gibt es ein Recht auf Quellen- und Informantenschutz?

Das neue Pressegesetz ist da sehr widersprüchlich. So schützt etwa Artikel 16 das Berufsgeheimnis von Journalisten beim Quellenschutz. Artikel 17 dagegen besagt, dass Journalisten vor Gericht ihre Quellen offenlegen müssen, wenn es um die Staatssicherheit geht, die öffentliche Ordnung, die Landesverteidigung oder die Unversehrtheit anderer Personen. Kritisch im Artikel 17 sind die Begriffe "Staatssicherheit" und "öffentliche Ordnung". Sie sind sehr vage und können dazu missbraucht werden, die Presse zu unterdrücken und ihr einen Maulkorb zu verpassen.

Gibt es Gesetze, die die Recherche über bestimmte Themen oder deren Veröffentlichung verbieten? Was sind das für Themen und wie sehen die Strafen aus?

In Artikel 19 heißt es: "Der Journalist ist dazu angehalten, von der Veröffentlichung von Informationen abzusehen, die folgende Themen betreffen: Die Einheit des Landes, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Sittlichkeit und Anstand, und die menschliche Würde." Und Artikel 20 nennt 14 Bereiche, über die nicht berichtet werden darf. Das reicht von Verteidigung und Währungsstabilität über die Beleidigung des Staatsoberhauptes bis hin zur Berichterstattung über die Tätigkeit staatlicher Ausschüsse. Betroffen sind außerdem laufende Ermittlungen der Justiz oder "Propaganda für Feinde der burundischen Nation in Friedens- wie in Kriegszeiten". Jedes Medium oder Presseorgan, das Berichte zu diesen Themen veröffentlicht, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Der vorgesehene Strafrahmen reicht von 450 bis 900 Euro; bei Wiederholung von 2.000 bis 4.600 Euro.

Kann ein Journalist in Ihrem Land denn über Gesetzesverstöße von Polizisten, Soldaten oder Beamten berichten?

Ja und nein. Trotz des Risikos, das man mit Recherchen und Veröffentlichungen zu solchen Themen eingeht, haben einige Journalisten auch Geschichten über Polizisten veröffentlicht, die gemordet und gefoltert haben. Das hat tatsächlich dazu geführt, dass einige Polizisten und Soldaten verhaftet und vor Gericht zu schweren Strafen verurteilt wurden – zum Teil sogar zu lebenslangen Strafen.
Aber ich zum Beispiel bin vor Gericht geladen worden und nur knapp einer Gefängnisstrafe entgangen, weil ich im Radio über den Bürgermeister der Hauptstadt Bujumbura berichtet hatte, der in einer Diskothek einige Jugendliche tätlich angegriffen hatte. Auch andere Journalisten mussten ins Gefängnis, weil sie kritisch über wichtige Persönlichkeiten berichtet hatten.

Gibt es denn ein Beispiel aus den vergangenen Monaten, wo ein Journalist mit staatlichen Repressionen zu kämpfen hatte?

Der Journalist Hassan Ruvakuvi, der unter anderem für Radio France International arbeitet, hatte eine Rebellengruppe interviewt und wurde daraufhin der Komplizenschaft mit einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Im November 2011 wurde er verhaftet und zunächst zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Im Januar dieses Jahres senkte das Gericht die Strafe dann auf drei Jahre herab - und am 6. März entließ man ihn unter Auflagen sogar ganz.

Wie finanzieren sich die Medien in Ihrem Land? Gibt es Monopole?

Meistens bekommen die Medien Geld von ausländischen Investoren, von Kirchen oder vom Staat - vor allem die sogenannte "Regierungspresse". Ein Monopol gibt es in Burundi nicht.

Mit welchen drei Worten würden Sie die Arbeitsbedingungen für Journalisten in Ihrem Land beschreiben?

Armut: Die Journalisten in Burundi sind arm und arbeiten dort für Medien, die ebenfalls arm sind. Behinderung: Die Journalisten in Burundi werden in ihrer Arbeit durch den Staat behindert oder durch die Geheimdienste - sie werden zensiert oder zensieren sich selbst. Ansehen: Die Journalisten in Burundi genießen großes Ansehen bei der Bevölkerung.

Das geplante Pressegesetz ist im April von der ersten Parlamentskammer und dem Senat angenommen worden und muss nun noch von Staatspräsident Pierre Nkurunziza unterschrieben werden. Es sieht weitere drastische Strafen für Journalisten vor, die über sensible Themen berichten. Auch der neue Gesetzestext lasse viel Spielraum für willkürliche Interpretationen, kritisiert die Menschenrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen".

Domitille Kiramvu berichtet regelmäßig für die DW aus dem ostafrikanischen Land.