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Kinder sind kein Klinikmüll

Monika Dittrich28. Oktober 2012

Ab wann ist der Mensch ein Mensch? Die deutsche Verwaltung sieht es so: Kinder, die tot zur Welt kommen und weniger wiegen als 500 Gramm, werden nicht beurkundet. Jetzt haben Eltern eine Gesetzesänderung erkämpft.

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Bildausschnitt Teddybär im Arm (foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Barbara und Mario Martin sind Eltern. Dreifache sogar. Doch Joseph-Lennard und die Zwillinge Tamino und Penelope sind tot. Alle drei kamen viel zu früh zur Welt. "Kein Arzt kann uns sagen, warum das passiert ist", erzählt Barbara Martin. "Die Schwangerschaften verliefen zunächst unproblematisch."

Ihren ersten Sohn Joseph-Lennard verloren die Martins im siebten Schwangerschaftsmonat nach einem Blasensprung, das Kind wog 440 Gramm. "Es war ein perfektes Baby. Nur eben zu klein und zu schwach", erinnert sich die Mutter.

Nicht mal ein Jahr später erlebt das Paar das gleiche Schicksal noch einmal. Barbara ist wieder schwanger, mit Zwillingen. Im sechsten Monat wird Tamino Federico tot geboren, 290 Gramm leicht. Vier Wochen später macht sich auch der zweite Zwilling auf den Weg. 500 Gramm wiegt Penelope Wolke, sie lebt nur eine Stunde lang.

Barbara und Mario Martin vor einer Kommode in ihrem Wohnzimmer, auf der sie Erinnerungsstücke ihrer Kinder aufgebaut haben. (Foto: DW)
Auf einer Kommode im Wohnzimmer verwahren die Martins Erinnerungsstücke an ihre KinderBild: DW

Totgeburten unter 500 Gramm werden nicht beurkundet

"Wir haben uns gefragt, warum Gott so etwas zulässt", sagt der Vater. "Was unsere Trauer allerdings verschlimmerte, waren die deutschen Gesetze." Denn ins Stammbuch der Familie hat es nur die kleine Penelope geschafft. Weil ihr Herz nach der Geburt schlug und sie die entscheidenden 500 Gramm auf die Waage brachte.

Die beiden Söhne der Martins sind nach deutschem Recht keine Personen: Kinder, die nicht lebend geboren werden und bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, gelten hierzulande bisher als Fehlgeburt. Keine Geburtsurkunde, keine Sterbeurkunde dokumentiert, dass es diese Kinder jemals gegeben hat. "Das tut sehr weh, denn unsere Söhne waren doch bei uns, ihre Herzen haben geschlagen und ich habe sie geboren", beschreibt Barbara Martin ihre Trauer.

Entsorgung: "hygienisch einwandfrei"

Üblicherweise haben diese sogenannten Sternenkinder auch kein Recht auf eine Bestattung auf einem Friedhof. "Da wird so getan, als wäre es Klinikmüll", sagt Mario Martin empört. "Wir vermuten, dass diese Kinder teilweise mit herausoperierten Organen oder amputierten Gliedmaßen entsorgt werden."

Fehlgeburten sind "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend einzuäschern", so oder so ähnlich steht es in den Bestattungsgesetzen der meisten deutschen Bundesländer.

Ein Grabstein mit Grablicht (Foto: forelle66)
Ein eigenes Grab für ihre Kinder ist vielen Sterneneltern wichtigBild: Fotolia/forelle66

Mancherorts gibt es wenigstens Sammelbestattungen für die Sternenkinder. Viele Eltern wünschten sich aber ein eigenes Grab. "Für uns ist es wichtig, einen Ort zum Trauern zu haben", sagt Barbara Martin. Die Friedhofsverwaltung in ihrem hessischen Heimatort Niederbrechen war glücklicherweise kulant: Die Martins durften ihre Kinder im Grab der Urgroßeltern beerdigen.

40.000 Unterschriften für Bundestags-Petition

Lange Zeit galten Kinder unter 500 Gramm als nicht lebensfähig. Doch dank moderner Medizin überleben heute schon viel kleinere Babys mit weniger als 300 Gramm Geburtsgewicht. Dass aber überhaupt eine Gewichtsgrenze darüber entscheidet, ob ein Mensch in Deutschland beurkundet wird, damit wollten sich die Martins nicht abfinden. Sie machten es sich zur Aufgabe, das deutsche Personenstandsrecht zu ändern.

Neben ihrem Friseurberuf mit eigenem Salon fingen sie vor knapp vier Jahren an, Gesetzestexte zu studieren. Sie diskutierten mit Juristen und Ärzten, besuchten Politiker, sammelten über 40.000 Unterschriften, reichten eine Petition beim Bundestag ein. Darin forderten sie, dass alle tot geborenen Kinder beurkundet und bestattet werden können, wenn die Eltern es wünschen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützte das Anliegen

Die Martins fuhren nach Berlin, trafen Abgeordnete, sogar ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin ergab sich: "Sie hat uns gesagt, dass sie dieses Thema wichtig findet und wir ihre volle Unterstützung haben", erzählt Barbara Martin von dem Treffen. Die Petition war erfolgreich: Im November stimmt der Bundestag über eine entsprechende Gesetzesänderung ab.

Bundeskanzlerin Angela Merkel zwischen Barbara und Mario Martin. (Foto: Barbara und Mario Martin)
Mit dem Handy nahmen die Martins dieses Erinnerungsfoto mit der Kanzlerin aufBild: privat

Die Martins sind selbst erstaunt über das, was sie bewirkt haben. Früher habe er immer gedacht, als einfacher Bürger könne man kaum Einfluss nehmen auf die Politik, sagt Mario Martin. "Durch unsere Petition haben wir festgestellt, dass es gar nicht so schwer ist, an Politiker heranzutreten und etwas zu bewegen."

Adoptionsverfahren: "eine Tortur"

Barbara und Mario Martin wünschen sich immer noch Kinder. Doch zu groß ist ihre Angst, dass eine Schwangerschaft wieder in Trauer enden könnte. Deshalb haben sie sich um eine Adoption beworben. Das Verfahren sei eine Tortur, sagt Mario Martin. Wenn ihr Sternenkinder-Gesetz in Kraft ist, dann wollen sich die Martins vielleicht wieder für ein Thema stark machen – und den Weg der Adoption vereinfachen.