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Kenias Vizepräsident Ruto verbucht Punktsieg

13. Februar 2016

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof steht ein weiteres Verfahren zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kenia vor dem Aus. Für die Anklage ist das eine Niederlage, für Vizepräsident Ruto ist es ein Sieg.

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Kenia William Ruto
Bild: picture-alliance/AP Photo/B. Curtis

William Ruto (Artikelbild) und der mitangeklagte Radiomoderator Joshua Arap Sang müssen sich seit 2013 in Den Haag vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.

Sie sollen für die Gewalt nach den Wahlen in Kenia verantwortlich sein, bei der 2007 und 2008 rund 1300 Menschen starben und rund 600.000 in die Flucht getrieben wurden.

Viele Zeugen machten einen Rückzieher

In der Vergangenheit hatten jedoch mehr als ein Dutzend Zeugen ihre Aussage zurückgezogen. Es wird vermutet, dass sie durch Bestechung oder Drohungen dazu gebracht wurden. Wegen des Mangels an Beweisen hatte die Anklage betont, sie müsse auf alte Zeugenaussagen zurückgreifen. Dagegen hatte Ruto Beschwerde über seine Anwälte eingelegt und die Richter in Den Haag gaben dem nun statt. Altes Beweismaterial gegen Ruto sei nicht zulässig.

Stets die Unschuld beteuert

Die Anklagebehörde in Den Haag hatte bereits im Dezember 2014 das Verfahren gegen den kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta aus Mangel an Beweisen einstellen müssen. Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte damals die Anklage zurückgezogen und zur Begründung erklärt, Kenyattas "mutmaßliche strafrechtliche Verantwortung" könne "nicht zweifelsfrei bewiesen werden". Kenyatta selbst hatte - ähnlich wie Ruto - stets betont, er habe nie zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgerufen und niemals zu Mord, Vertreibung und Verfolgung angestiftet.

Auch die Anklagen gegen drei weitere Kenianer wurden von dem IStGH bereits zurückgezogen. Ruto und Sang sind die letzten Kenianer, die sich in Den Haag verantworten müssen.

haz/jj (epd, afp)